PSD3 sorgt für Unsicherheit Meldungen über ausbleibende Rentenzahlungen sind Quatsch
23.09.2025, 14:16 Uhr Artikel anhören
Es gibt keinen Grund zur Sorge wegen der neuen EU-Verordnung Payment Services Directive 3 (PSD3).
(Foto: picture alliance / Fotostand)
Ach du meine Güte. Im Internet kursieren Meldungen, dass im kommenden Monat Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt wird. Wir lösen auf: Keine Bange, das sind Falschmeldungen.
Auch wenn die Tragfähigkeit des Rentensystems immer mal wieder infrage gestellt wird, gibt es aktuell für den neuen Monat keinen Grund, sich wegen ausbleibender Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung zu sorgen. Auch wenn auf verschiedenen Internetportalen und in den sozialen Medien gelegentlich die Behauptung kursiert, dass ob der Einführung der neuen EU-Verordnung Payment Services Directive 3 (PSD3) diese ab kommenden Monat in Gefahr ist. Aber nein, ist sie nicht, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) klarstellt. Das ist eine Falschmeldung.
Doch worum handelt es sich bei PSD3? Kurz erklärt: PSD3 ist eine EU-Verordnung, die ab Oktober 2025 auch in Deutschland eingeführt wird, um Betrügereien zu erschweren und die Sicherheit bei Online-Zahlungen zu stärken. Hierdurch müssen Geldinstitute überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt. Das gilt sowohl für Echtzeit- als auch für normale SEPA-Überweisungen - egal, ob per Online-Banking, am Schalter oder am Selbstbedienungs-Terminal. Banken müssen Abweichungen anzeigen, um Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu erschweren.
Die Systeme der Banken arbeiten häufig mit einer Art Ampel:
- Grün - angegebener Empfängername und Kontoinhaber des Empfängerkontos stimmen überein.
- Gelb - kleinere Abweichungen, etwa Tippfehler; der tatsächliche Kontoinhaber wird angezeigt.
- Rot - keine Übereinstimmung.
Gerüchteküche Internet
Aber: Rentenempfänger sind von dieser Prüfung nicht betroffen. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Somit werden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.
Zwar wird die Richtlinie PSD3 Für Einzelüberweisungen verpflichtend eingeführt. Kunden, die keine Verbraucher sind - zum Beispiel Unternehmen oder Behörden - können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.
Die DRV weist darauf hin, dass auf nicht-offiziellen Internetportalen und in sozialen Medien teils ungenaue und irreführende Informationen verbreitet werden. Sie rät daher, sich bei Fragen zu Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen an die offiziellen Auskunftsstellen zu wenden oder eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Quelle: ntv.de, awi