Nicht ausreichend transparent Preisklausel für Netflix-Abos ungültig
24.02.2022, 10:10 Uhr (aktualisiert)
Netflix räumt sich über eine Vertragsklausel das Recht ein, die Abo-Preise "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" zu ändern - diese Klausel ist unzulässig.
(Foto: Jenny Kane/AP/dpa)
Der Boom durch die Pandemie hält nicht ewig, der Streamingmarkt erlebt nun schwierige Zeiten. Netflix steuert dem entgegen und räumt sich über eine Vertragsklausel das Recht ein, die Abo-Preise zu ändern. Was so nicht in Ordnung ist, wie ein Gericht befindet.
Irgendwann haben alle ein Streaming-Abo und sind damit versorgt. Gut möglich, dass dann der eine oder andere Streamingdienst an der Preisschraube dreht, um seine Einnahmen zu sichern. So auch Netflix.
Das Unternehmen räumte sich über eine Vertragsklausel zumindest das Recht ein, die Abo-Preise zu ändern. Doch diese Klausel ist unzulässig. Das hat das Landgericht (LG) Berlin (Az.: 52 O 157/21) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die niederländische Netflix International B.V. entschieden, die den Streamingdienst in Deutschland für den US-amerikanischen Mutterkonzern anbietet.
Demnach räumte Netflix sich in seinen Nutzungsbedingen das Recht ein, die Abo-Preise "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" zu ändern, "um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln". Als Beispiele für preisbeeinflussende Kostenelemente nannte das Unternehmen unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme.
Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bei Netflix
Doch einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim VZBV. "Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten", so die Verbraucherschützerin.
Das LG schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent sind. Für Änderungen der Entgelte müsse es klare und verständliche Kriterien geben, damit Kunden eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen können. Angesichts der Zugehörigkeit der Beklagten zu einem weltweit agierenden Konzern sei jedoch unklar, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen. Es sei nicht erkennbar, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben.
Das Gericht bemängelte außerdem die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen. Das Unternehmen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 22. Februar 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, awi