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Altersvorsorge in Gefahr? Pfändungsschutz: Riester-Rente vor Gläubiger-Zugriff sichern

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Damit bei Schulden das Riester-Vermögen vor einer Pfändung geschützt ist, sollte ein Dauerzulagenantrag für förderfähige Beiträge gestellt werden.

Damit bei Schulden das Riester-Vermögen vor einer Pfändung geschützt ist, sollte ein Dauerzulagenantrag für förderfähige Beiträge gestellt werden.

(Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn/dpa)

Wer Schulden nicht begleicht, kann es mit einer Pfändung zu tun bekommen. Dann geht es mitunter auch an Vermögenswerte. Das Riester-Guthaben kann man aber schützen.

Riester-Verträge, die staatlich gefördert werden, gehören im Falle einer Privatinsolvenz nicht zum verwertbaren Vermögen und können somit nicht gepfändet werden. Allerdings trifft das nur unter bestimmten Bedingungen zu. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs hin (Az.: IX ZR 21/17).

Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dass sowohl förderfähige Beiträge geleistet wurden als auch ein entsprechender Zulagenantrag für diese Beiträge gestellt worden ist. Ohne solch einen Antrag sei das Riester-Vermögen nicht vor der Pfändung geschützt, erklärt der BVL und rät dazu, am besten einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann muss nämlich nicht jedes Jahr erneut beantragt werden.

Das Formular dafür gibt es vom jeweiligen Riester-Anbieter, der es nach dem Ausfüllen wieder zurückbekommt. Danach müssen Versicherte nur noch mitteilen, wenn sich an der Lebenssituation etwas geändert hat - etwa ein Kind geboren wurde oder sich das Gehalt verändert hat.

Bei Auszahlung nicht pfändungssicher

Übrigens: Wurde mehr geriestert als förderfähig ist, ist der übersteigende Teil nicht vor Pfändung geschützt. Und wird ein Riester-Vertrag gekündigt, verliert das ausbezahlte Kapital seine Förderung und kann damit auch gepfändet werden.

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Grundsätzlich unterstützt der Staat Riester-Verträge mit 175 Euro pro Jahr, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Für Eltern gibt es zudem jährlich 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für den Nachwuchs, der seit 2008 geboren wurde. Wer beim Abschluss des Vertrages jünger als 25 Jahre ist, erhält zudem einmalig einen Bonus in Höhe von 200 Euro.

Wer Riester-Zulagen erhalten will, muss Sparbeträge in Höhe von vier Prozent des Bruttoeinkommens im Vorjahr einzahlen. Davon abgezogen werden aber die Zulagen, sodass die eigenen Einzahlungen geringer sind.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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