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Milka macht's Kunden schwer Schmunzelhase muss ohne Brille schmecken

Gute Sicht auf das was drinsteckt ist gefragt ...

Gute Sicht auf das was drinsteckt ist gefragt ...

(Foto: imago stock&people)

Bevor dem Naschwerk zu Leibe gerückt wird, möchte der eine oder andere schon gerne wissen, was so drinsteckt. Beim Schmunzelhasen von Milka ist das ob der kaum lesbaren Zutatenliste nicht ohne Weiteres möglich. Doch zum nächsten Osterfest muss das Etikett nun per Gerichtsbeschluss zu entziffern sein.

Der Schmunzelhase von Milka ist besonders zu Ostern als süße Leckerei gefragt. Doch wer sich näher für die Zutaten des Schokohasen interessiert, um nach möglichen allergieauslösenden Stoffen oder dem Zuckergehalt zu schauen, steht vor einem Problem. Denn Milka druckt die Zutatenliste per lilafarbener Schrift auf etwas hellerem, lilafarbenem Grund. Zudem ist die Schrift auch noch extrem klein gehalten.

Daran störte sich die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) und klagte. Nun muss der Hersteller, die Mondelez Deutschland GmbH, ihren Schokohasen zum nächsten Osterfest mit einer gut lesbaren Kennzeichnung anbieten (Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bremen vom 28. April 2021, Az. 12 O 177/20).

Gute Augen oder Lupe gefragt

"Wer wirklich herausfinden wollte, welche Zutaten im Schmunzelhasen von Milka stecken, brauchte verdammt gute Augen", sagt Armin Valet von der VZHH. "Die Buchstaben waren ohnehin schon winzig klein, durch den fehlenden Kontrast jedoch konnte man den Text kaum entschlüsseln." Falten in der Folie und Spiegelungen erschwerten das Erkennen der Wörter zusätzlich.

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Verpflichtende Informationen auf Lebensmittelpackungen wie die Zutatenliste müssen laut Lebensmittel-Informationsverordnung "an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar" angebracht werden. "Beim Schoko-Hasen ganz in Lila ist diese klare Vorgabe zugunsten des Markendesigns auf der Strecke geblieben. Das geht so nicht", meint Verbraucherschützer Valet. Die VZHH wird prüfen, ob sich Mondelez im kommenden Jahr an das Urteil hält. Bei Zuwiderhandlung kann das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bestraft werden.

Die VZHH erhält immer wieder Beschwerden zu kaum lesbaren Etiketten auf Lebensmitteln. Auch die Preisschilder im Handel stehen deswegen regelmäßig in der Kritik. Verbraucher, die Mängel bei der Kennzeichnung feststellen, können diese als Missstand über die Internetseite der Verbraucherzentrale melden.

Quelle: ntv.de, awi

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