Vergleich geplatzt So kommen VW-Diesel-Besitzer an Geld
17.02.2020, 13:20 Uhr
Wer individuell klagt, kann seine ganz persönlichen Prioritäten besser verfolgen.
(Foto: imago/Ralph Peters)
Der von Volkswagen angebotene Vergleich in der Musterfeststellungsklage wegen Abgas-Manipulation kommt nicht zustande. Für Diesel-Besitzer ist das nicht schlimm. Denn nun stehen spannende Gerichtsurteile an und die können weit mehr Schadensersatz bringen.
Insgesamt 830 Millionen Euro hat VW den Diesel-Besitzern geboten, die sich in dem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig zusammengeschlossen haben. Im Schnitt wären das rund 2.000 Euro pro Kläger gewesen. Die maximale Entschädigung liegt bei rund 6200 Euro. Ein Schnäppchen aus Sicht des Konzerns!
Deswegen will VW den Teilnehmern der Musterklage - und nur jenen - die Entschädigung weiterhin einzeln anbieten, obwohl der Vergleich für alle gescheitert ist. Offenbar versucht man, so viele Fälle wie nur möglich vom Tisch zu bekommen. Aus Sicht von Volkswagen ist das eine nachvollziehbare Strategie. Nach unseren Erfahrungen wird es für VW nämlich deutlich teurer, wenn Kunden individuell klagen. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, an dem die Musterklage verhandelt wird, gilt als besonders VW-freundlich, weil es das "Heimatgericht" der Wolfsburger ist.
Andere Gerichte urteilen verbraucherfreundlich
Andere Gerichte urteilen da weit verbraucherfreundlicher. So liegen mittlerweile diverse Urteile vor, die den Klägern die Rückzahlung des kompletten Kaufpreises für ihr Auto zusprechen - auch wenn sie das Fahrzeug mehrere Jahre gefahren haben. In anderen Fällen müssen die Autobesitzer eine moderate Nutzungsentschädigung bezahlen, die vom Kaufpreis abgezogen wird.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.
Sie stellen sich damit meist aber deutlich besser als die mehr als 400.000 Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage. Denn schließlich wollen die meisten Diesel-Besitzer ihr Fahrzeug loswerden. Eine vergleichsweise kleine Zahlung, wie sie im Musterverfahren geboten wird, ist da für viele Diesel-Fahrer nur ein Trostpflaster.
Wer also individuell klagt, kann seine ganz persönlichen Prioritäten sehr viel besser verfolgen. Zudem kann er am Gericht seines Wohnorts klagen und damit den VW-freundlichen Standort Braunschweig vermeiden. Die Verjährung ist dabei kein Problem - auch wenn Volkswagen das gerne behauptet. Nach unserer Ansicht dürften Ansprüche frühestens Ende 2020 verjähren. Auch das Kostenrisiko ist inzwischen kein großes Thema mehr, denn für aussichtsreiche Fälle findet sich eine Prozessfinanzierung.
Viele Motoren betroffen
Auch wichtig: Im Musterverfahren werden nur Diesel mit dem EA189-Motor verhandelt. Inzwischen zeigt sich aber immer deutlicher, dass auch weitere Diesel-Motoren aus dem VW-Konzern manipuliert sind. Insbesondere der EA288 Motor dürfte betroffen sein. Er wurde in großen Stückzahlen in 1,4-Liter- sowie 1,6- und 2,0-Liter-Versionen gebaut und findet sich in diversen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda.
Aber auch die größeren 3,0-Liter-Diesel-Motoren mit der Bezeichnung EA897 geraten immer mehr ins Fadenkreuz. Sie finden sich vor allem in Audi- und Porsche-Fahrzeugen. Daneben stehen diverse Mercedes-Benz-Modelle am Pranger. Die Daimler AG hat inzwischen mehrere Milliarden Euro für Risiken aus dem Abgasskandal zurückgestellt - auch dies kann man durchaus als Schuldanerkenntnis sehen.
Wichtige Urteile stehen bevor
Das eigentliche Problem der Autohersteller steht aber noch vor der Tür. Zwei Urteile, die in den kommenden Wochen anstehen, könnten eine neue Klagewelle auslösen. Am 19. März will sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Zulässigkeit von sogenannten Thermofenstern äußern, wie sie zahlreiche Diesel-Hersteller in der Abgasreinigung verwendet haben. Und am 5. Mai steht ein erster VW-Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) auf der Tagesordnung. Experten halten es für möglich, dass dann auch die Nutzungsentschädigung gekippt wird, die sich Diesel-Besitzer bislang in den meisten Fällen anrechnen lassen müssen. Das könnte heißen: Kläger erhalten den vollen Kaufpreis zurück - unabhängig davon, wie lange sie das Fahrzeug genutzt haben.
Für Diesel-Besitzer bedeutet das: Wer in der VW-Musterklage angemeldet ist, bleibt dort bis auf Weiteres gebunden. Alle anderen sollten bereits im Vorfeld dieser beiden Urteile prüfen lassen, welche konkreten Aussichten ihr individueller Fall bietet. Eine solche Prüfung bieten spezialisierte Anwälte an, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Neben einer Schadensersatzforderung kann auch die Rückabwicklung einer Kfz-Finanzierung aussichtsreich sein, wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde.
Über den Autor: Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde er als Frankfurter Börsenreporter für ntv, N24 und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.
Quelle: ntv.de