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Steuervorteil bleibt erhalten Steuerklassen für Eheleute sollen reformiert werden

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Ein geschlechtergerechtes Steuersystem braucht eine Neugestaltung der Steuerklassen 3 und 5, heißt es.

Ein geschlechtergerechtes Steuersystem braucht eine Neugestaltung der Steuerklassen 3 und 5, heißt es.

(Foto: imago images/blickwinkel)

Die Bundesregierung knöpft sich die Steuerklassen für Eheleute vor. Konkret sollen steuermindernde Wirkungen des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Der umstrittene Steuervorteil für entsprechende Partnerschaften soll aber wohl nicht angerührt werden.

Das Bundesfinanzministerium plant eine Reform bei den Steuerklassen. Für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Vorhaben werde derzeit ein Gesetzespaket erarbeitet, sagte ein Sprecher am Dienstag in Berlin. Dabei geht es um Änderungen bei den Steuerklassen 3 und 5.

Konkret solle die für Ehepartner steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. So würde die höhere Besteuerung in Klasse 5 vermieden und eine gerechte Verteilung der Steuerbelastung anhand der in der Ehe gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht. Familienministerin Lisa Paus sagte, ein geschlechtergerechtes Steuersystem brauche eine Neugestaltung der Steuerklassen 3 und 5. "Dadurch wird die Lohnsteuerbelastung zwischen Eheleuten fairer verteilt", sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Damit würden die ökonomische Gleichstellung und die soziale Sicherung von Frauen gestärkt.

Reform des Ehegattensplittings gefordert

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge verlangte eine faire Bezahlung für Frauen. "Noch immer bekommen Frauen für die gleiche Arbeit weniger Lohn als Männer. Das ist nicht akzeptabel", sagte sie. Die größten Unterschiede zwischen Männern und Frauen gebe es allerdings im Alter. Denn geringere Einkommen und kürzere Zeiten im Job wirkten sich stark auf die Rente aus. "Das führt dazu, dass Frauen im Durchschnitt nur in etwa die Hälfte der Rente von Männern bekommen. Altersarmut ist oft weiblich", sagte Dröge. Eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen und eine bessere Bezahlung seien der Schlüssel gegen Armut im Alter.

Ökonomen fordern zudem auch eine Reform des Ehegattensplittings, also die Möglichkeit, sich als Ehe- oder Lebenspartner mit unterschiedlich hohen Einkommen einen Steuervorteil zu sichern. Dieser Vorteil ist dabei umso größer, je höher der Einkommensunterschied ist. Von der Steuerbelastung für ein Paar ändert sich im Fall der Umsetzung der oben genannten Ampel-Pläne nichts. Bisher profitieren Ehegatten in einer Lebenspartnerschaft immer dann von einem Splittingvorteil, wenn ein Partner einen deutlichen größeren Teil zum Gesamteinkommen beiträgt als der andere. Tatsächlich können so im Vergleich zu unverheirateten Paaren de facto Steuern gespart werden.

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Für eine grundsätzliche Reform des Ehegattensplittings steht es derzeit allerdings schlecht, wie T-Online auf Nachfrage beim Finanzministerium in Erfahrung gebracht hat. "Nach dem Koalitionsvertrag sind in dieser Legislaturperiode keine Änderungen beim sogenannten Ehegattensplitting vorgesehen."

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung mit Blick auf das Ehegattensplitting heißt es denn auch eher vage: "Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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