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Gekündigte AltersvorsorgeStornokosten von fast 20 Prozent? Debeka-Kunden steht Klageweg offen

30.01.2026, 09:51 Uhr
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Vorzeitige Kündigungen von Lebens- und Rentenversicherungen können hohe Stornokosten verursachen: Die Debeka steht wegen intransparenter Abzüge in der Kritik. (Foto: picture alliance / dpa)

Waren die Abzüge bei vorzeitiger Kündigung von Debeka-Altersvorsorgeverträgen zulässig? Verbraucherschützer glauben das nicht. Betroffene können sich nun einer Sammelklage anschließen.

Wer einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag vorzeitig kündigt, muss immer damit rechnen, dass der Versicherer Abzüge vom angesparten Kapital vornimmt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) findet allerdings, dass diese Abzüge bei Verträgen der Debeka-Versicherung intransparent und damit unwirksam sind - er klagt dagegen. Verbraucher, die einen solchen Debeka-Vertrag gekündigt haben, können sich der Sammelklage anschließen und im Erfolgsfall viel Geld zurückbekommen.

Dem VZBV zufolge geht es zum Teil um fünfstellige Beträge, die Verbrauchern bei ihrer Kündigung zu Unrecht abgezogen worden sein könnten. Wie deutlich der Nachteil sein kann, zeigt ein Fall aus der Beratung der Verbraucherzentrale: Ein Verbraucher wollte 2023 zwei Verträge kündigen, die er 2011 abgeschlossen hatte. Die Debeka nannte einen Rückkaufswert von rund 12.500 Euro. Ohne den strittigen Stornoabzug wären es rund 15.600 Euro gewesen - also etwa 3100 Euro mehr. "Wir machen uns stark dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückbekommen", sagt VZBV-Vorständin Ramona Pop.

Klage-Check kann zu erster Einschätzung verhelfen

Betroffen könnten mehrere zehntausend ehemalige Vertragsinhaber der Debeka sein, die ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nach 2007 abgeschlossen und etwa ab Mitte 2022 gekündigt haben. Die wenigsten von ihnen dürften sich der hohen Stornokosten bewusst sein, weil diese dem VZBV zufolge meist nicht gesondert ausgewiesen wurden.

Wie Verbraucher herausfinden, ob sie an der Sammelklage teilnehmen können? Am besten nutzen sie den Online-Klage-Check des VZBV. Nach Beantwortung einiger Fragen gibt dieser eine Einschätzung dazu ab, ob Verbraucher Ansprüche geltend machen können oder nicht. Anschließend müssen sich Betroffene nur noch online ins entsprechende Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.

Ein Risiko besteht nicht, Prozesskosten fallen für Angemeldete selbst im Falle einer juristischen Niederlage nicht an. Neben der Aussicht auf eine mögliche Rückzahlung hat der Anschluss an die Sammelklage noch einen weiteren Vorteil: Er hemmt die Verjährung der möglichen Ansprüche. Das kann laut den Verbraucherschützern auch für all jene wichtig sein, die eine Kündigung erst noch beabsichtigen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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