Anrufe unter falscher Nummer Warnung vor Betrug im Namen von Verbraucherzentrale
09.02.2023, 19:00 Uhr Artikel anhören
Vermuten Sie Betrüger am Telefon? Am besten einfach auflegen.
(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Derzeit rufen Kriminelle deutschlandweit Privatpersonen an und geben sich als Anwälte der Verbraucherzentrale NRW aus, um Geld von den Angerufenen zu fordern. Doch es handelt sich um einen Betrugsversuch - die Verbraucherschützer rufen niemanden unaufgefordert an.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) warnt vor Anrufen von Telefonbetrügern, die sich derzeit als Anwälte der Verbraucherzentrale ausgeben, um Geld zu fordern oder um an sensible Daten zu kommen. Um Vertrauen zu erwecken und die Leute an der Strippe zu halten, stellen sich Betrüger am Telefon unter der Bezeichnung "Verbraucherzentrale", "Verbraucherberatung" oder "Bundesamt für Verbraucherschutz" vor. Die Maschen, um bei Überrumpelten am Telefon einen schnellen Euro zu kassieren, sind dabei vielfältig.
Mitunter wird die Möglichkeit auf Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen als Vorwand genutzt, an persönliche Daten zu kommen. Einige windige Anrufer wollen Umfragen oder angebliche Beratungen zur Senkung der Energiekosten durchführen oder eine angebliche Gesetzesänderung bei Lebensversicherungen besprechen. Andere bieten etwa an, personenbezogene Daten aus Listen bei Gewinnspielfirmen zu löschen, verlangen für diesen nutzlosen Service um die 150 Euro oder schwatzen den Lauschenden ein Zeitungsabo auf.
Verbraucherzentralen rufen nie unaufgefordert an
Als Krönung wird auch mit Kontopfändung oder Gerichtsverfahren gedroht, falls angebliche Rechnungen aus Gewinnspielen nicht bezahlt werden. Oder die Kriminellen geben sich beim Anruf als Verbraucherzentrale aus und behaupten, es läge eine Inkassoforderung vor, die mit einer sofortigen Barzahlung erledigt werden könne. Das Geld werde gleich am nächsten Tag von einem "Sicherheitsmitarbeiter der Verbraucherzentrale" abgeholt.
Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, wird am Schluss des Täuschungsmanövers meist noch die Rufnummer der Verbraucherzentrale als Rückrufnummer genannt, mitunter wird diese sogar im Display des Angerufenen angezeigt. "Call-ID-Spoofing" heißt der Fachbegriff dafür.
Die Verbraucherzentrale NRW stellt klar:
- Die Verbraucherzentralen rufen nie unaufgefordert an und kommen auch nicht unangemeldet zu Ihnen nach Hause.
- Behauptet ein Anrufer oder Besucher, von der Verbraucherzentrale zu sein, seien Sie skeptisch.
- Geben Sie keine persönlichen Daten preis und kontaktieren Sie uns im Zweifel nach dem Telefonat.
Grundsätzlich rät die Polizei:
Betroffene sollten jeden Anruf Unbekannter kritisch hinterfragen, sich selbst bei Straf- oder Kostendrohungen nicht unter Druck setzen, verunsichern oder einschüchtern lassen. Am besten gleich auflegen, rät die Polizei - und gibt darüber hinaus folgende Tipps:
- Unbekannten nie Auskünfte zu privaten Verhältnissen geben. Keine sensiblen Daten wie Ausweis- und Adressdaten, Kundendaten, Passwörter, Bank- und Zahlungsdaten nennen. Niemals Fotos sensibler Dokumente (etwa Ausweis, Bankkarte, Zulassungsbescheinigung) per Mail oder Messenger schicken.
- Keine Daten bestätigen, die angeblich abgeglichen oder abgefragt werden sollen. Nicht durch geschickte Fragen ein "Ja" oder eine spontane "Korrektur" von Daten entlocken lassen.
- Nie vergessen: Rufnummern, die auf dem Display des Telefons angezeigt werden, können manipuliert sein. Also nicht die Glaubwürdigkeit eines Anrufers an der angezeigten Nummer festmachen, selbst wenn es angeblich oder augenscheinlich die Polizei ist.
- Im Zweifel den Anrufer, die Behörde, die Bank oder das Unternehmen zurückrufen - und zwar unter einer Nummer, die man bereits sicher kennt oder die man aus verlässlicher, offizieller Quelle hat.
- Auf einen zweifelhaften Anruf hin niemals Software installieren oder Webseiten öffnen.
- Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten, erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
Quelle: ntv.de, awi