Vogelkot versaut Balkon Wenn Tauben zum Mietmangel werden
28.03.2017, 13:19 Uhr
(Foto: imago/Becker&Bredel)
Stadttauben haben ein Imageproblem. Sie sorgen auch regelmäßig für Streit zwischen Vermieter und Mieter. Aber nicht immer ist dies der Liebhaberei von Mietern geschuldet, wie ein jüngst verhandelter Fall zeigt.
Tauben gurren, machen Dreck, sind nahezu in allen Städten anzutreffen und gelten als potenzielle Krankheitsüberträger. Nicht zu vergessen: Die Vögel sorgen für Ärger. Auch zwischen Mieter und Vermieter. Mal ist es die allzu große Tierliebe des Mieters, die für Streit sorgt oder wie in einem vor dem Amtsgericht (AG) Augsburg verhandelten Fall (Az.: 17 C 4796/15), der Umstand, dass ein Bewohner wegen des vielen Taubendrecks seinen Balkon nicht mehr nutzen konnte und sich auch von den Geräuschen der Tiere arg belästigt fand.
Dabei hegte auch der Vermieter keine ausgeprägte Sympathie für die Vögel, sondern diese fanden unglücklicherweise auf dem Mietshausdach, auf dem Solarmodule angebracht waren, einen angenehmen Lebens- und Nistraum. Was zu dem Umstand führte, dass sich die Tauben dort in großer Zahl aufhielten. Für den Mieter, dessen Wohnung sich direkt unter dem Dach befand, wurde der Zustand untragbar. Denn die Tiere versammelten sich an der Dachkante und ließen ihren Kot auf seinen Balkon fallen. Auch das ständige Gurren fand der Mieter unerträglich. Auf seine Beschwerde hin brachte der Vermieter eine Rabenattrappe am Balkongeländer an, die aber keinerlei Wirkung zeigte.
Daraufhin bat der Mieter darum, dass an der Dachkante Taubenstacheln angebracht würden. Der Vermieter kam den Wunsch jedoch nicht nach und der Mieter klagte.
Das Gericht zeigte ein Herz für die Befindlichkeiten des Mannes und verurteilte den Vermieter, Taubenstacheln oder eine gleichwertige Maßnahme wie etwa ein Elektroabwehrsystem anzubringen, sodass der Balkon des Mieters in Zukunft vor Taubenkot geschützt wird.
Zuvor hatte das AG jedoch ein ornithologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um herauszufinden, ob der Mieter tatsächlich durch die Tauben mehr beeinträchtigt ist als im Stadtbereich allgemein üblich. Die beauftragte Expertin kam zu dem Schluss, dass der Balkon durch den Taubendreck nicht nutzbar sei. Laut Gericht stellt dies wiederum einen Mangel der Mietsache dar, welche der Vermieter umgehend zu beheben hat.
Quelle: ntv.de, awi