Geld, Schmuck, Smartphone weg Wer zahlt für Diebstahl und Trickbetrug?
12.06.2018, 17:56 Uhr
Bei einem Einbruch zahlt die Hausratversicherung.
(Foto: imago/Ikon Images)
Geklaut wird immer. Leider. Dabei macht es durchaus einen Unterschied, auf welche Art Kriminelle zulangen. Denn manche Schadensfälle übernimmt die Versicherung - falls vorhanden. Doch manchmal gehen Opfer auch leer aus.
Es gibt diverse Arten, um sein Eigentum gebracht zu werden. Zum Beispiel durch Einbruch, Raub und Diebstahl, um sich auf die illegalen Möglichkeiten zu beschränken. Für Opfer solcher Straftaten ist es dann auch wenig tröstlich, dass deren Eigentum nicht wirklich weg ist, sondern eben nur woanders. Von größerem Interesse ist vielmehr, ob der entstandene Schaden ersetzt wird.
Im Falle eines Einbruchs in den eigenen vier Wänden springt die Hausratversicherung ein. Ist in der Police eine Außenversicherung enthalten, sind auch sonstige geschlossene Räume wie Autos, die gesicherte Schreibtischschublade bei der Arbeit und das Schließfach im Fitnessstudio versichert. Zumindest dann, wenn überhaupt eine solche Police vorhanden ist und keine grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt. Wer beispielsweise das Fenster seiner Wohnung sperrangelweit offen lässt, sollte sich nicht wundern, wenn die Versicherung eine Schadensregulierung ablehnt.
Ist man seinen Pflichten als Versicherungsnehmer nachgekommen, greift der Schutz der Hausratversicherung auch bei Raub. Dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn Kriminelle körperliche Gewalt ausüben oder diese zumindest androhen, um an das Hab und Gut anderer Leute zu gelangen.
Hausratversicherung ist Neuwertversicherung
Damit die Versicherung überhaupt zahlt, muss diese umgehend über den Schadensfall informiert werden, genauso wie die Polizei. Bei einer Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Erstattet wird also jener Preis, den man bezahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Im Falle der Außenversicherung sind allerdings enge Entschädigungsgrenzen vorgesehen. Die meisten Assekuranzen zahlen hier nur bis maximal 1000 Euro.
Bei einem gestohlenen Fahrzeug ist die Kaskoversicherung gefragt. Die ersetzt aber nur den Wiederbeschaffungswert, welcher dem Preis eines vergleichbaren gebrauchten Fahrzeugs mit ähnlich vielen gefahrenen Kilometern entspricht, abzüglich der im Versicherungskontrakt vereinbarten Selbstbeteiligung.
Schlecht sieht es hingegen für jene aus, die durch einfachen Diebstahl um ihr Eigentum erleichtert werden. Schlägt ein Taschendieb zu und entwendet beispielsweise Portemonnaie oder Smartphone, zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht.
Genausowenig wie bei Trickdiebstahl. Denn hier brechen Kriminelle weder die Wohnung auf noch bringen sie ihre Opfer mit Gewalt oder deren Androhung um ihre Vermögengegenstände. Womit also Einbruch und Raub ausgeschlossen werden können. Es sei denn, der Diebstahl wird bemerkt und es kommt zu einem Gerangel um die Beute der Diebe. Dann kann doch der Tatbestand des Raubes erfüllt sein. Am günstigsten ist es, wenn Zeugen anwesend sind, die den Tathergang bestätigen können. Somit ist der Versicherer doch in der Pflicht.
Quelle: ntv.de