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Süßes, Saures, Sachbeschädigung?Wie die ganze Familie gesetzestreu durch Halloween kommt

25.10.2026, 13:13 Uhr
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Solange es bei dem Kostüm bleibt, ist dieser Diebstahl nicht strafbar. (Foto: Getty Images)

"Süßes oder Saures": Am kommenden Samstag werden zu Halloween wieder überall Kinder und auch Jugendliche mit diesem Ruf auf süße Beute hoffen. Das Gruselfest könnte ein harmloses Kindervergnügen sein. Doch tatsächlich ist der 31. Oktober für die Polizei ein arbeitsintensiver Tag. Denn manche glauben, dass zu Halloween keine Regeln gelten. Damit liegen sie falsch. Fragen und Antworten für um ein rechtssicheres Gruselfest:

Dürfen Kinder ohne ihre Eltern losziehen?

Auch hier gilt, dass Halloween nicht die Regeln - in dem Fall die Aufsichtspflicht - aufhebt. Bei kleineren Kindern zumindest sollte ein Erwachsener bei der Süßigkeitensuche dabei sein und ein wachsames Auge auf die Kinder haben. Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder auch für die Streiche sensibilisieren und sie von Sachbeschädigungen und anderen Straftaten abhalten. Auch sollten die Erwachsenen ermutigen, sich nicht durch einen Gruppenzwang an Taten zu beteiligen, die verboten sind.

Haben Kinder einen Herausgabeanspruch?

Wie zu jedem anderen Anlass auch gelten die vom Gesetz festgelegten Regeln. Wer mit "Süßes oder Saures" Süßigkeiten erbittet, kann das machen, ohne aber auf die Herausgabe bestehen zu können. Das Süße soll freiwillig und gern gegeben werden - das Saure eine leere, spaßig gemeinte Drohung bleiben.

Wann werden die Ordnungshüter eingeschaltet?

In den vergangenen Jahren gab es rund um Halloween immer wieder Zwischenfälle, bei denen aus dem spaßigen Gruseln Sachbeschädigungen, Gewalttaten oder Nötigungen wurden. Aber nicht nur solche extremen Fälle können bei der Polizei landen. Auch wenn sich jemand auf der Flucht vor Schreckgestalten verletzt, kann dies ein Fall für die Ordnungshüter sein. Besonders heikel ist eine täuschend echt aussehende "Bewaffnung" zum Kostüm. Wer eine Waffenattrappe mit sich führt, muss mit Ermittlungen wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz rechnen.

Sind Halloween-Streiche strafbar?

Mit Eiern beworfene Hauswände und Autos, umgeschmissene Mülltonnen, demolierte oder in Brand gesetzte Briefkästen, gegen Fensterscheiben geworfene Böller, herausgehobene Gullydeckel oder Graffitis speziell zu Halloween - die Liste der bei der Polizei gemeldeten vermeintlichen Scherze ist lang. Immer wieder werden Kindern auch die gesammelten Süßigkeiten geklaut.

Ein spezielles Phänomen aus verschiedenen Großstädten sind Gruppen, die vor allem im Umfeld von Bahnhöfen gezielt Streit suchen und provozieren oder sogar mit Feuerwerkskörpern auf Menschen zielen. All diese Vergehen haben eines gemeinsam - sie sind verboten und strafbar.

Was für ein Strafmaß droht den Tätern?

Die Polizei kontrolliert bundesweit verstärkt. Wer erwischt wird, muss etwa bei einer Sachbeschädigung Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft fürchten. Bis zu drei Jahre Haft drohen sogar bei einer sogenannten gemeinschädlichen Sachbeschädigung. Das sind Dinge der öffentlichen Nutzung wie Parkbänke. Dabei können in einer Gruppe auch diejenigen bestraft werden, die nicht selbst Schäden anrichten. Ihnen drohen Strafen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung.

Wer haftet für die Schäden?

Falls der Verursacher einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung festgestellt wird, muss dieser für den Schaden aufkommen. Ansonsten kann eine Wohngebäudeversicherung Betroffenen Schäden durch mutwilliges Verhalten zumindest teilweise ersetzen. Für den Verursacher gilt: Wer mutwillig etwas beschädigt, kann nicht auf seine Haftpflichtversicherung setzen. Diese zahlt nur bei einem Versehen.

Quelle: ntv.de, Ralf Isermann, AFP

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