Fragen aus dem Arbeitsrecht Zählt das Hochfahren des Rechners zur Arbeitszeit?
22.05.2023, 11:10 Uhr
Keine Sorge, wenn's mal wieder länger dauert: Auch das Hochfahren des Rechners zählt bereits zur Arbeitszeit.
(Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Ob im Homeoffice oder im Betrieb: Ihre Arbeitszeit beginnt nicht erst dann, wenn Sie tatsächlich tippen oder im Videocall erscheinen. Oder doch? Das sollten Sie wissen.
Im Büro ist man längst angekommen, doch der Computer lässt sich Zeit beim Hochfahren. Und während man wartet, stellt sich womöglich die Frage: Wann startet eigentlich die offizielle Arbeitszeit?
Ganz einfach: "Wenn Sie den Startknopf drücken", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. "Das Stichwort heißt hier: Rüstzeit." Gemeint ist damit diejenige Zeit, die zur Vorbereitung einer bestimmten Arbeit notwendig ist und die generell zur Arbeitszeit zählt.
"Wenn man sich zum Beispiel in einem Stahlwerk die feuerfeste Kleidung anziehen muss, dann ist diese Umkleidezeit natürlich auch Arbeitszeit", so Meyer. Schließlich zögen Arbeitnehmer diese im Interesse ihres Arbeitgebers an. "Und das Gleiche gilt für das Hochfahren des PCs." Unabhängig davon, wie lange das dauert und ob man nun im Homeoffice arbeitet oder im Büro.
Pauschale Rüstzeit ist möglich
Wird der Start der Arbeitszeit durch das Einloggen in einem PC-Programm erfasst, kann deshalb eine Regelung infrage kommen, bei der Arbeitgeber beispielsweise eine "pauschale Rüstzeit von beispielsweise zwei oder drei Minuten für das Hochfahren des PCs" annehmen, so Meyer. Diese wird dann zur erfassten Arbeitszeit hinzuaddiert. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass in der Regel Arbeitszeit die Zeit ist, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Dies ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Das betrifft unter anderem auch die Zeit, um sich umzuziehen. Stellt etwa ein Chemiebetrieb seinen Mitarbeitern die Arbeitskleidung zur Verfügung, gehört das Umkleiden von Privat- zu Schutzkleidung und andersherum zur Arbeitszeit. Ein Automechaniker dagegen, der zu Hause bereits seinen Blaumann anzieht, macht das in seiner privaten Zeit.
Nach Auskunft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist allerdings entscheidend, welche Kleidung bereits auf dem Arbeitsweg getragen werden kann. Beispielsweise dürfen Pflegekräfte ihre Kittel nicht auf dem Weg zur Arbeit tragen, damit diese nicht verschmutzen. Und wer zum Beispiel als Mechaniker tätig ist, dem kann demnach nicht zugemutet werden, sich mit schmutziger Arbeitskleidung hin und zurück zum Job zu bewegen.
Übrigens: Startet der Arbeitstag weder vor dem Laptop im Betrieb noch im Homeoffice, sondern beispielsweise bei einem weiter entfernten Kunden, kann auch ein Teil des Fahrtweges dorthin als Arbeitszeit gelten: "Dauert das länger, als ins Büro zu kommen, ist die Differenz ebenfalls Arbeitszeit", so Meyer.
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Quelle: ntv.de, awi/dpa