Mecklenburg-Vorpommern Robbensterben vor Rügen: Strengere Schutzregeln gefordert
24.09.2025, 12:49 Uhr
Fast ein Jahr nach dem Tod von gut 40 Kegelrobben vor Rügen fordert die Umweltorganisation BUND, Vorgaben für Fischer auszuweiten. Die Ursache für das Sterben ist aber nicht ganz geklärt.
Schwerin (dpa/mv) - Um geschützte Meeressäuger wie Robben besser vor dem Ertrinken in Fischereigeräten zu schützen, will der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) strengere Vorgaben für Fischereibetriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Die Umweltorganisation forderte bei einer Anhörung des Petitionsausschusses im Schweriner Landtag unter anderem dauerhafte gesetzliche Regelungen für die Nutzung von Reusen und Stellnetzen.
Sofortmaßnahmen zum Robbenschutz laufen aus
Nach dem Tod von mehr als 40 Kegelrobben binnen kurzer Zeit vor Rügen im vergangenen Herbst hatte Umweltschutzminister Till Backhaus (SPD) Sofortmaßnahmen erlassen, nach denen größere Fischreusen an der gesamten Küste nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Die Regelung läuft Ende des Jahres aus.
Corinna Cwielag vom BUND forderte daher eine Verlängerung: Die Sofortmaßnahmen müssten überarbeitet und ab dem kommenden Jahr auf Dauer in die Küstenfischereiverordnung aufgenommen werden. Die vorgegeben Einschwimmsperren in den Reuseneingängen seien zudem noch zu groß für junge Kegelrobben. Außerdem sei eine rechtliche Verpflichtung für Beifang geschützter Arten in Fischereigeräten längst überfällig, sagte Cwielag.
Florian Kundinger aus dem Referat für Fischerei im Umweltministerium betonte, wie auch schon Backhaus zu Beginn des Jahres, dass noch keine Beweise dafür vorlägen, dass eine verdächtigte Großreuse vor der Küste den Tod der Robben verursacht habe – auch wenn Indizien dafür sprächen.
Ministerium will Gesetz anpassen
Gleichzeitig kündigte er an, dass die vorläufigen Sofortmaßnahmen auch im nächsten Jahr gelten sollen, falls die Küstenfischereiverordnung bis dahin nicht angepasst werde. Zudem sollen alle Fischerei-Schiffe mit einer Länge von mindestens 12 Metern ab dem 10. Januar Beifänge von geschützten Arten melden müssen. Für alle anderen soll diese Regelung 2028 in Kraft treten.
Auch Thomas Schaarschmidt vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern wies darauf hin, dass es aus seiner Sicht keinen bewiesenen Zusammenhang zwischen der Reuse und dem Tod der Tiere gebe. Seine Behörde habe Kontrollen an der Reuse durchgeführt, dabei seien keine fischereirechtlichen Verstöße festgestellt worden. Hinsichtlich der Fortführung der Maßnahmen seien noch Fragen offen, etwa inwieweit sie Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Fischereiausübung hätten.
Der BUND hatte im Dezember 2024 eine Petition an die Landesregierung überreicht, um zu erreichen, dass der Tod der Kegelrobben aufgeklärt wird und flächendeckende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Laut Staatsanwaltschaft Stralsund ermittele die Wasserschutzpolizei noch zum Robbensterben. Mit einer abschließenden staatsanwaltschaftlichen Entscheidung werde demnach Ende Oktober gerechnet.
Quelle: dpa