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Verfassungsbeschwerde hat Erfolg Pechstein hat noch eine Chance auf Schmerzensgeld

Pechstein könnte doch noch Schmerzensgeld und Schadenersatz erhalten.

Pechstein könnte doch noch Schmerzensgeld und Schadenersatz erhalten.

(Foto: dpa)

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein erhält doch noch eine Chance, Schmerzensgeld und Schadenersatz zu erhalten. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen ihre zweijährige Dopingsperre hat Erfolg. Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpft sie um Entschädigung.

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 auf, wie es in Karlsruhe mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU), um eine Entschädigung in Millionenhöhe, kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Der Ausgang ist aber nach wie vor völlig offen.

Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Strafe für Pechstein bestätigt. Dagegen hatte sich die Sportlerin zunächst erfolglos vor den Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Außerdem erhob sie Klage bei den deutschen Zivilgerichten. Das OLG München hatte 2015 in einem Zwischenurteil entschieden, dass sie diesen Weg auch grundsätzlich beschreiten könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte dann aber geurteilt, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts nun gegenstandslos geworden.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter bemängeln, dass der BGH nicht berücksichtigt hatte, dass es beim CAS damals keinen Anspruch auf eine öffentliche Verhandlung gab. Schiedsgerichtsverfahren müssten aber rechtsstaatlichen Mindeststandards genügen. Sonst dürfe der Staat die Entscheidungen nicht anerkennen und vollstrecken.

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Pechsteins Lebensgefährte Matthias Große empfindet die Aufhebung auch als Erfolg für andere Sportler. "Der Sportler und Mensch Claudia Pechstein hat heute etwas Großartiges erreicht. Für sich selbst und für alle anderen deutschen Sportler, die in die Mühlen der Sportgerichtsbarkeit geraten können", sagte Große, der auch Präsident der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft ist.

Er kündigte an, dass Pechstein ihren Kampf am OLG München fortsetzen werde: "Der Kampf ist noch nicht vorbei. Wir werden den Weg bis zum Schluss weitergehen. Aber schon jetzt ist klar: Vom Team Pechstein hat die ISU keine Gnade zu erwarten", erklärte Große.

Quelle: ntv.de, ara/dpa

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