Auch ohne VAR deutlich sichtbar DFB rügt Stegemann für Elfmeter-Patzer gegen BVB
29.04.2023, 15:01 Uhr
Stegemanns klare Fehlentscheidung sorgt für große Wut.
(Foto: dpa)
Die klare Fehlentscheidung und der dadurch verwehrte Elfmeter für Borussia Dortmund bringen Schiedsrichter Sascha Stegemann viel Kritik ein. Die Wut vor seitens des Meisterschaftskandidaten hallt auch bei neutralen Fußballfans nach. Sogar die Sportliche Leitung der DFB-Referees wird deutlich.
Nach der heftigen Kritik von Dortmunder Verantwortlichen am Schiedsrichtergespann um Sascha Stegemann beim 1:1 der Borussia beim VfL Bochum hat der DFB einen Fehler des Unparteiischen eingeräumt. Gleichzeitig übt die Sportliche Leitung der DFB-Referees harsche Kritik an Stegemann. Zum nicht geahndeten Foul von Bochums Danilo Soares im Strafraum an Nationalspieler Karim Adeyemi heißt es in einem Statement: "Er spielt den Ball nicht, trifft stattdessen ausschließlich den Gegner und bringt ihn zu Fall. Das ist ein Foul und somit ein Strafstoß, wie es auch die TV-Bilder belegen."
Dortmunds Trainer Edin Terzić und Sportdirektor Sebastian Kehl hatten vor allem bemängelt, dass sich Stegemann diese Situation und andere strittige Szenen am Freitagabend nicht noch einmal im Video angeschaut hatte. Dazu urteilte der DFB: "Die Erwartungshaltung muss bleiben, dass solche Vorgänge vom Schiedsrichter auf dem Platz richtig entschieden werden, ohne dass eine Unterstützung durch den Video-Assistenten notwendig wird."
Die Dortmunder hatten sich zudem über zwei weitere Situationen aufgeregt. Vor dem 1:0 der Bochumer hatten sie ein Foul an BVB-Mittelfeldspieler Emre Can gesehen. Diese Szene kommentierte der DFB nicht.
Zudem hatte die Borussia einen Handelfmeter gefordert, nachdem VfL-Verteidiger Erhan Masovic den Ball im Strafraum an den Arm bekommen hatte. Die Sportliche Leitung der DFB Schiri GmbH kommentierte die Situation so: "Der Abwehrspieler versucht, mit dem rechten Bein voraus, einen Schuss abzublocken. Der Ball geht aber gegen das linke Bein und über den Oberkörper an den linken Oberarm, der in diesem Bewegungsablauf vom Schiedsrichter nicht als unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche eingestuft wird, sondern als eine natürliche Bewegung, um den Körper in der Fallbewegung abzustützen. Diese Bewertung des Vorganges durch den Schiedsrichter ist nach Sicht der TV-Bilder nachvollziehbar."
Quelle: ntv.de, ara/sid/dpa