Collinas Erben

"Collinas Erben": Kein grober Fehler Warum Manuel Gräfe auf Handspiel entschied

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Fast alle Beobachter sind sich einig: Der Freistoßpfiff für den Hamburger SV in der Nachspielzeit war falsch und hat das Relegationsspiel beim Karlsruher SC maßgeblich beeinflusst - und den HSV gerettet. Aber stimmt das auch?

Es lief bereits die Nachspielzeit, da unternahmen die verzweifelt anrennenden Fußballer des Hamburger SV noch einmal den Versuch, im Relegations-Rückspiel beim Karlsruher SC doch noch den Ausgleich zu erzielen - und sich so in die Verlängerung zu retten. Slobodan Rajkovic zog also ab, und Jonas Meffert blockierte den Schuss kurz vor dem eigenen Strafraum mit dem Arm. Zum Entsetzen der Karlsruher entschied Schiedsrichter Manuel Gräfe auf Freistoß für den HSV, denn er hatte in Mefferts Abwehraktion ein absichtliches Handspiel gesehen.

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Was folgte, ist bekannt: Marcelo Diaz zirkelte den Ball zum 1:1 in die Maschen, die Partie ging in die Verlängerung, der Bundesliga-Dino gewann mit 2:1 und schaffte dadurch den Klassenerhalt. Beim KSC waren sie stinksauer auf den Unparteiischen, doch auch die meisten neutralen Zuschauer fanden, dass der Referee mit einem krassen Fehler entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Spiels genommen hatte. Und so dafür gesorgt hat, dass Karlsruhe nicht aufsteigt und der HSV in der Bundesliga bleibt

Collinas Erben

"Collinas Erben" - das ist Deutschlands erster Schiedsrichter-Podcast, gegründet und betrieben von Klaas Reese und Alex Feuerherdt. Er beschäftigt sich mit den Fußballregeln, den Entscheidungen der Unparteiischen sowie mit den Hintergründen und Untiefen der Schiedsrichterei. "Collinas Erben" schreiben jeden Montag auf ntv.de über die Schiedsrichterleistungen des Bundesligaspieltags. Unser Autor Alex Feuerherdt ist seit 1985 Schiedsrichter und leitete Spiele bis zur Oberliga. Er ist verantwortlich für die Aus- und Fortbildung in Köln, Schiedsrichterbeobachter im Bereich des DFB und arbeitet als Lektor und freier Publizist.

Aber war der Pfiff tatsächlich so falsch, wie fast alle glauben? Dazu muss man sich vergegenwärtigen, welche Kriterien bei der Beurteilung eines Handspiels zugrunde gelegt werden. Strafbar ist es nur dann, wenn es absichtlich geschieht. Das zu erkennen, ist für einen Schiedsrichter allerdings nahezu unmöglich - schließlich kann er nicht die Gedanken des betreffenden Spielers lesen. Deshalb gibt es eine Reihe von Anhaltspunkten, die zur fußballjuristischen Definition der Absicht beim Handspiel dienen: Geht beispielsweise die Hand oder der Arm aktiv zum Ball, dann liegt ein absichtliches Handspiel vor. Bewegt sich aber der Ball zur Hand oder zum Arm, sieht die Sache anders aus. Auch die Entfernung zwischen Gegner und Ball ist ein Kriterium, das heißt: Je geringer die Distanz, desto kürzer die Reaktionszeit - und desto unwahrscheinlicher ein absichtliches Handeln.

Natürliche oder unnatürliche Körperhaltung?

Von Bedeutung ist darüber hinaus die Hand- und Armhaltung. Entspricht sie in der fraglichen Situation einem normalen, fußballtypischen Bewegungsablauf, besteht für den Schiedsrichter kein Anlass, von einem absichtlichen Handspiel auszugehen. Wird jedoch beispielsweise ein Arm oder die Hand vor das Gesicht gehalten, über den Kopf gehoben oder vom Körper abgespreizt, um den Ball aufzuhalten, spricht man von einer "unnatürlichen Körperhaltung" oder einer "Vergrößerung der Körperfläche". Und hier wird es kompliziert.

Es kommt auch auf den Blickwinkel an: Slobodan Rajkovic schießt, Jonas Meffert bekommt den Ball an die Hand.

Es kommt auch auf den Blickwinkel an: Slobodan Rajkovic schießt, Jonas Meffert bekommt den Ball an die Hand.

(Foto: imago/ActionPictures)

Denn wenn sich ein Spieler wegdreht - wie Meffert am Montagabend -, vergrößert er durch das Schwungholen oft seine Körperfläche. Für den Unparteiischen ist es dann schwer zu beurteilen, ob das Abwinkeln des Armes tatsächlich nur diesem Schwung geschuldet ist - oder ob der betreffende Spieler das Aufhalten des Balles mit dem Arm durchaus einkalkuliert. Hinzu kommt der Blickwinkel, aus dem der Referee die Situation beobachtet und der seine Entscheidung maßgeblich beeinflussen kann. Was aus sieben verschiedenen Kameraeinstellungen in der Superzeitlupe glasklar auszusehen scheint, hat sich für den Schiedsrichter möglicherweise ganz anders dargestellt. Zudem muss er innerhalb von Sekundenbruchteilen und ohne technische Hilfsmittel den gesamten Kriterienkatalog im Kopf durcharbeiten und sich dann für Schwarz oder Weiß entscheiden, obwohl es gerade beim Handspiel einen relativ großen Graubereich gibt, der nicht immer ausschließlich das eine oder das andere Urteil zulässt. Sondern Argumente sowohl für ein absichtliches als auch für ein unabsichtliches Handspiel bereithält.

Verschärfte Regelauslegung

Gegen eine Strafbarkeit von Mefferts Handspiel spricht zweifellos die kurze Reaktionszeit, die der Karlsruher Spieler hatte. Man könnte ihm außerdem zugutehalten, dass er sich weggedreht hat, weil er den Ball gerade nicht an die Hand bekommen wollte. Andererseits hat er seinen Arm beim Wegdrehen leicht abgewinkelt – ob nur zum Schwungholen oder weil er vielleicht doch darauf spekuliert hat, die Kugel auf diese Weise aufhalten zu können, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Insgesamt spricht mehr für ein unabsichtliches Handspiel – aber es ist auch nicht abwegig, wie Manuel Gräfe zu einem anderen Ergebnis zu kommen.

Und dies umso mehr, als die Regel bei Handspielen schon seit einiger Zeit deutlich schärfer ausgelegt wird als in früheren Jahren. Der Grund dafür liegt darin, dass die Regelhüter zu dem Schluss gekommen sind, dass die Spieler immer besser und professioneller werden und Lücken sowie Spielräume im Regelwerk immer häufiger auszunutzen versuchen. Etwa durch eine "Vergrößerung der Körperfläche" – ein Kriterium, das vor nicht allzu langer Zeit noch gar kein Anhaltspunkt für ein strafbares Handspiel war. Das heißt: Früher hätte man Mefferts Wegdrehen trotz des abgewinkelten Armes als Zeichen dafür gewertet, dass keine Absicht vorliegt. Heute dagegen nährt eine solche Armhaltung und -bewegung den Verdacht, dass ein Spieler nicht alles unternommen hat, um ein Handspiel zu vermeiden.

Das mag man zweifelhaft und kritikwürdig finden, aber die derzeit praktizierte Regelauslegung gibt einen Pfiff wie den von Manuel Gräfe gestern Abend durchaus her. Letztlich handelte es sich um einen Grenzfall, in dem - so unbefriedigend das viele auch finden mögen - nicht nur eine Entscheidung denkbar war. Dass der Berliner Referee, hätte er die Zeitlupe zur Verfügung gehabt, zu einem anderen Urteil gelangt wäre, ist möglich, aber keineswegs sicher. Von einem groben Fehler zu sprechen, wie das nun vielfach geschieht, geht jedenfalls an der Sache vorbei.

Quelle: ntv.de

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