Technik

Microsoft-Prozess Aufschubbegehren abgelehnt

Im Kartellverfahren gegen Microsoft werden die Anhörungen zu den Strafen gegen den Softwareriesen nicht wie von Microsoft beantragt verschoben. "Der Terminplan ist weiterhin in Kraft und ich erwarte, dass sich die Parteien daran halten", sagte Richterin Colleen Kollar-Kotelly vom Bezirksgericht Washington nach ihrer Entscheidung am Montag. Nach aktuellen Plänen soll die Anhörung am 11. März beginnen.

Damit laufen die Anhörungen zu den Sanktionen parallel zu den Anhörungen über die Frage, ob das Gericht die zwischen Microsoft, der US-Regierung und neun von 18 klagenden Staaten erzielte Vergleich grundsätzlich genehmigt. Die andere neun Staaten wollten sich dem Vergleich nicht anschließen, sondern forderten strengere Sanktionen gegen Microsoft.

Nach Einschätzung von Rechtsexperten ist die zeitliche Abfolge bei den Anhörungen wichtig. Eine grundsätzliche Genehmigung des Vergleichs durch das Gericht lange vor den Anhörungen zu den Sanktionen erschwere das Vorgehen der Staaten, die den Vergleich ablehnen. Für diese Staaten wäre es dann sehr viel schwieriger, strengere Sanktionen durchzusetzen.

Microsoft hatte sein Aufschubbegehren damit begründet, dass der Konzern Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung von Dokumenten aus anderen Unternehmen habe, die als Beweismittel in dem Verfahren dienen sollen.

Quelle: ntv.de

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