Technik

Willenserklärung per Mausklick Kaufverträge sind rechtsgültig

Kaufverträge können auch in einer Internet-Auktion rechtswirksam zu Stande kommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

In dem Fall ging es um den Verkauf eines Autos per Internet-Auktion. Ein Privatmann hatte auf der Web-Site der Hamburger Firma Ricardo.de einen fabrikneuen VW-Passat angeboten. Als Startpreis legte er zehn DM fest, einen Mindestpreis gab er jedoch nicht an. Das höchste Gebot lag bei Auktionsende bei 26.350 DM- ein Betrag, der weit unter dem Listenpreis liegt. Als der Höchstbieter das Fahrzeug haben wollte, war der Anbieter nur zu einem Verkauf bei Zahlung von 39.000 DM bereit.

Die darauf folgende Klage des Ersteigerers hatte vor dem BGH jetzt endgültig Erfolg. Der Kaufvertrag sei wirksam zu Stande gekommen. In der Begründung heißt es, eine Willenserklärung könne auch "per Mausklick erfolgen".

Der Anbieter des Fahrzeugs habe kein unverbindliches Angebot gemacht, sondern eine wirksame, auf Abschluss eines Kaufvertrags gerichtete Willenserklärung abgegeben. Diese liege in der Zusicherung, er nehme das höchste Kaufgebot an. Da diese Erklärung unmissverständlich gewesen und von ihm freigeschaltet worden sei, komme eine Überprüfung nach dem Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Betracht. Die abgegebene Willenserklärung habe individuellen Charakter, obwohl sie vom Auktionsveranstalter vorformuliert gewesen sei.

Quelle: ntv.de

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