30.06.2005 08:55
DDR-Geschichte vor Gericht
Klage in letzter Instanz
Deutschland hat mit der entschädigungslosen Landenteignung ehemaliger DDR-Bürger nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies in letzter Instanz eine Beschwerde von fünf ostdeutschen Klägern zurück, die ihre Grundstücke nach der Wiedervereinigung an die Bundesländer abtreten mussten. Die Flächen stammten aus der Bodenreform nach 1945.