Verbraucherschützer in Sorge Meta soll bei KI-Training mit Nutzerdaten gerichtlich gestoppt werden
13.05.2025, 14:18 Uhr
(Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)
Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Facebook-Konzern Meta um die Verwendung von Nutzerdaten für ein Training der KI-Software Meta AI geht jetzt vor Gericht. Man habe beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit. Die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus Instagram und Facebook für das KI-Training solle im Eilverfahren gestoppt werden, hieß es. Vor einer Woche hatten die Verbraucherschützer Meta bereits abgemahnt.
Laut Verbraucherzentrale (VZ) hatte Meta Mitte April angekündigt, ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichte Beiträge europäischer Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Meta berufe sich dabei auf ein "berechtigtes Interesse" und verwende die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprächen. Die Verbraucherzentrale NRW hält das Vorgehen für nicht rechtens und sieht einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.
Meta weist die Vorwürfe zurück. "Unser Ansatz entspricht den klaren Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden, und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa", erklärte ein Sprecher. Man habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben.
Der Sprecher sprach von einem weiteren Beispiel für den zersplitterten und unvorhersehbaren rechtlichen und regulatorischen Rahmen Europas. Dieser hemme Innovationen, untergrabe die Sicherheit der Unternehmen und widerspreche den jüngsten Bestrebungen der Europäischen Kommission und der neuen deutschen Bundesregierung, neue Technologien für das Wirtschaftswachstum zu nutzen.
"Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist", erklärte VZ-Datenschutzexpertin Christine Steffen laut der Mitteilung. "Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich." Es sei nicht das Ziel der Verbraucherzentrale, die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolge.
Quelle: ntv.de, DPA