Wirtschaft

Keine Beweise zum Fall Roth "Dr. No" wird nicht der Prozess gemacht

Dem Ex-Chef der HSH Nordbank, Nonnenmacher, bleibt ein weiterer Prozess erspart. Die Kieler Staatsanwaltschaft findet im Fall des 2009 entlassenen ehemaligen HSH-Personalvorstandes Roth keinen hinreichenden Tatverdacht.

Dirk Jens Nonnenmacher

Dirk Jens Nonnenmacher

(Foto: picture alliance / dpa)

Der ehemalige Vorstandschef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, muss keinen Prozess wegen falscher Verdächtigungen befürchten. Die Staatsanwaltschaft Kiel teilte mit, sie habe die Ermittlungen gegen den Bankmanager mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Dem als "Dr. No" bekannt gewordenen Nonnenmacher war vorgeworfen worden, im Jahr 2009 gemeinsam mit einem leitenden Angestellten und unter Mitwirkung einer Sicherheitsfirma seinen Vorstandskollegen Frank Roth zu Unrecht wegen Geheimnisverrats angezeigt zu haben. "Nach dem Ergebnis der Ermittlungen habe sich ließ sich nicht belastbar beweisen, dass Professor Nonnenmacher um die Unrichtigkeit der mit der Anzeige erhobenen Vorwürfe wusste", erläuterte die Ermittlungsbehörde. Soweit sich das Verfahren gegen weitere Beschuldigte richte, sei bald mit einem Abschluss zu rechnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen, die sich zunächst gegen den ehemaligen Chefjustiziar der HSH Nordbank richteten, vor zwei Jahren auf Nonnenmacher ausgeweitet. In diesem Zusammenhang waren Wohnungen des ehemaligen Bankchefs in Hamburg und Frankfurt durchsucht worden.

Staatsanwaltschaft drehte Spieß um

Der Fall Roth war einer der spektakulärsten Skandale bei der krisengeschüttelten HSH Nordbank. 2009 hatte die Landesbank für Hamburg und Schleswig-Holstein dem damaligen IT- und Personalvorstand vorgeworfen, geheime Unterlagen an Journalisten weitergegeben zu haben. Er wurde fristlos entlassen und angezeigt. Es fanden sich jedoch keine Beweise und die Staatsanwaltschaft drehte den Spieß um. Sie sah Roth als Opfer falscher Bezichtigungen und ermittelte daraufhin gegen den Justiziar. Roth wurde rehabilitiert und erhielt eine Millionenabfindung.

Unabhängig von den Kieler Ermittlungen musste sich die komplette ehemalige HSH-Führung um Nonnenmacher im vergangenen Jahr wegen der verlustreichen "Omega"-Geschäfte vor dem Hamburger Landgericht wegen Untreue verantworten. Das Gericht sprach die Angeklagten frei, weil sie die Pflichtverletzungen als nicht "gewichtig genug" erachtete. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Revision vor dem Bundesgerichtshof ein.

Quelle: ntv.de, wne/rts

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