Wirtschaft

Verdacht auf Schmiergeldzahlungen Ermittler fahren bei KMW vor

Auch den Verkauf von Leopard-2-Panzern nehmen die Ermittler ins Visier.

Auch den Verkauf von Leopard-2-Panzern nehmen die Ermittler ins Visier.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der deutsche Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann steht im Verdacht, bei Rüstungsgeschäften mit Griechenland Schmiergeld gezahlt zu haben. Nun durchsucht die Staatsanwaltschaft München I die Firma. Auch auf Bitten aus Athen.

Die Staatsanwaltschaft München I hat nach Medienberichten in dieser Woche den Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann (KMW) durchsucht. Grund sei der Verdacht auf Schmiergeldzahlungen beim Verkauf des Panzers Leopard 2 an Griechenland, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Entsprechende Informationen liegen laut der Zeitung auch den Fernsehsendern NDR und WDR vor. Der Preis für die im vergangenen Jahrzehnt erfolgte Panzerlieferung habe fast 1,7 Milliarden Euro betragen.

Die Durchsuchung sei auch auf Bitte der Athener Staatsanwaltschaft erfolgt, die bei diesem Leopard-2-Geschäft ebenfalls wegen Bestechung sowie wegen Geldwäsche ermittelt. Die Athener Strafverfolger untersuchten zudem den Verkauf der Panzerhaubitze PzH 2000 durch KMW an Griechenland im vergangenen Jahrzehnt für knapp 190 Millionen Euro, schreibt die SZ.

Sowohl beim Leopard 2 wie auch bei der PzH 2000 sollen über Mittelsmänner staatliche Rüstungseinkäufer und Militärs in Griechenland geschmiert worden sein. KMW habe das früher wiederholt dementiert. Bei dem Rüstungskonzern und der Staatsanwaltschaft München I war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt laut der Zeitung zudem bereits seit längerem gegen KMW-Chef Frank Haun und andere Beschuldigte wegen Steuerhinterziehung beim Verkauf der Panzerhaubitze PzH 2000 nach Athen. KMW solle Beraterhonorare, die für Schmiergeldzahlungen genutzt worden seien, beim Fiskus zu Unrecht als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt haben. Die mutmaßliche Bestechung bei der Haubitze PzH 2000 sei bereits verjährt, nicht aber das mögliche Steuerdelikt.

Quelle: ntv.de, mli/DJ

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