Gestoppte Supermarktfusion Gabriel zieht vor den Bundesgerichtshof
08.08.2016, 06:23 UhrDas Urteil, das die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka stoppte, ist eine Blamage für den Wirtschaftsminister. Um seine Ministererlaubnis doch noch durchzusetzen zieht Gabriel weiter vor Gericht.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel geht im Streit um die Fusion von Edeka und Tengelmann Kaiser's juristisch gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vor. Sein Ministerium legte wie angekündigt eine Nichtzulassungsbeschwerde und eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde ein. Über die Zulassung entscheidet der Bundesgerichtshof, es gibt dafür keine Frist.
"Ich habe mich entschieden, vollumfänglich Rechtsmittel einzulegen. Für den Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze und für die Arbeitnehmerrechte der Betroffenen zu kämpfen, lohnt sich - auch vor Gericht", teilte der SPD-Chef mit und wies erneut den Vorwurf der Befangenheit zurück.
Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka die Übernahme von 450 Filialen von Kaiser's Tengelmann unter Auflagen genehmigt. Mit seiner Ministererlaubnis setze er sich über ein Verbot des Bundeskartellamts hinweg. Gegen die Ministererlaubnis hatten der Konkurrent Rewe und die Handelskette Markant beim OLG Beschwerde eingereicht.
"Haben uns für soziale Marktwirtschaft entschieden"
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stoppte die Fusion und ließ keine Beschwerde zu - dagegen wehrt Gabriel sich nun. Es bestehe ein öffentliches Interesse an Aufklärung auch mit Blick auf mögliche zukünftige Ministererlaubnisverfahren, hieß es in der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Auch Edeka hatte bereits Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Gabriel hatte die Beschwerde bereits am Sonntag in der ARD angekündigt. Er habe von Anfang an Arbeitsplätze erhalten wollen, sagte er. Marktwirtschaft sei wichtig, "aber in Deutschland haben wir uns für die soziale Marktwirtschaft entschieden". Er sei sich sicher, "dass wir uns bei anstehenden Verhandlungen auch durchsetzen", sagte der Wirtschaftsminister. "Wir glauben schon, dass wir gute Argumente haben." Es sei alles eingehalten worden, was das Verwaltungsverfahrensgesetz verlange.
Quelle: ntv.de, mbo/hul/AFP/dpa