Umwelthilfe gewinnt Gericht kassiert Freigabe vieler Diesel-Nachrüstungen
17.01.2024, 16:10 Uhr Artikel anhören
Die DUH klagte gegen die Freigabe bei 62 Modellen des Volkswagen-Konzerns.
(Foto: picture alliance / SVEN SIMON)
Mit einem Software-Update versucht der Volkswagen-Konzern seit mehreren Jahren, im Diesel-Skandal die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten. Doch erst der EuGH und nun das Verwaltungsgericht in Schleswig halten diese Lösung für nicht ausreichend.
Der Autohersteller Volkswagen verwendet nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Schleswig weiter unzulässige Abschalteinrichtungen. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Erfolg. Die DUH hatte darauf gedrungen, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Mit diesen hat es in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen an bestimmten Dieselmotoren genehmigt.
Das Gericht gab dem Umweltverband recht. Die Kammer hält unter anderem sogenannte Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen, die das KBA nicht hätte genehmigen dürfen. Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns.
Die fraglichen Modelle mit EA-189 Motor der Abgasklasse Euro 5 waren vom Dieselskandal betroffen, der 2015 ans Licht gekommen war: Sie hielten gesetzliche Schadstoffgrenzwerte nur auf dem Prüfstand ein, aber nicht im normalen Straßenverkehr. Die Hersteller rüsteten dann nach, unter anderem mit sogenannten Thermofenstern, welche die Abgasreinigung des Motors temperaturabhängig regeln. Das KBA genehmigte dies als zulässig.
EuGH moniert Thermofenster
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied allerdings, dass es sich bei besagten Thermofenstern in vielen Fällen ebenfalls um unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung handelt. Die DUH klagte daraufhin gegen die Freigabe des KBA für eine ganze Reihe von Dieselmodellen
Bereits vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer des Gerichts einen ähnlichen Fall entschieden und der DUH im Wesentlichen recht gegeben. Damals ging es um ältere Modelle des VW Golf selben Motortyps. (Az 3 A 113/18).
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KBA und VW haben Berufung am Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingelegt. Sie halten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig aus zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Gründen für fehlerhaft.
VW kündigte an, auch gegen das neuerliche Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte, es drohten weder behördliche Stilllegungen noch seien Hardware-Nachrüstungen erforderlich. Das Verwaltungsgericht ließ nach Angaben der Sprecherin Berufung und Revision zu.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP