Wirtschaft

Gesetzentwurf der Regierung Kriminelle Firmen landen in Register

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Sind Bestechungsgelder geflossen, sollen die Firmen dafür büßen, wenn es nach der Regierung geht.

(Foto: picture alliance / dpa)

Betrug soll sich nicht lohnen. Die Bundesregierung plant deshalb ein Korruptionsregister für Unternehmen. Wer auf der Liste steht, soll keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen. Für wie lange, hängt von der Straftat ab.

Deutschland soll ein bundesweites Korruptionsregister erhalten, mit dem betrügerische Firmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden sollen. Die Bundesregierung beschloss nach Angaben von Teilnehmern einen "Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters". Er soll möglichst rasch Bundestag und Bundesrat passieren und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. "Ehrliche Arbeit muss sich lohnen", begründete Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries jüngst das Projekt. Firmen dürften nicht von Bestechung, Steuerhinterziehung oder Verstößen gegen das Mindestlohngesetz mit öffentlichen Aufträgen profitieren.

Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Wert bis zu 300 Milliarden Euro, was rund zehn Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht. Kern des Gesetzesvorhabens ist ein Register von Firmen, die Wirtschaftsstraftaten begangen haben. Geführt wird die Liste vom Bundeskartellamt. Öffentliche Auftraggeber können sie elektronisch abfragen.

Gespeist werden soll die Liste durch Informationen von Staatsanwaltschaften und anderen Behörden. Aufgeführte Unternehmen sollen fünf Jahre und in weniger gravierenden Fällen drei Jahre keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten. "Damit schließen wir die Schwarzen Schafe aus und schützen so vor allem die weit überwiegende Zahl der Unternehmen, die sich an die Regeln halten", so Zypries.

Zwar können schon nach dem geltenden Vergaberecht korrupte Firmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Doch das fällt in der Praxis schwer. In Ländern wie Berlin, Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen gibt bereits Register, aber mit unterschiedlichen Regeln.

Quelle: ntv.de, hul/rts

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