Wirtschaft

Sonderboni, Flüge und Sponsoring Middelhoff soll Millionen erstatten

Thomas Middelhoff soll kräftig blechen.

Thomas Middelhoff soll kräftig blechen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Insolvenzverwalter des Handelskonzerns Arcandor erringt vor Gericht einen Sieg gegen den früheren Firmenchef Middelhoff. Der aber will sich gegen die verhängte Millionenstrafe wehren. Dazu will sein Anwalt notfalls bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Auf den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff kommt nach einem Gerichtsurteil eine Millionen-Zahlung zu. Middelhoff müsse insgesamt rund 3,4 Millionen Euro an den Arcandor-Insolvenzverwalter zahlen, entschied das Landgericht Essen. Nach Auffassung des Gerichts war ein Sonderbonus von 2,3 Millionen Euro, den der Manager kurz vor seinem Ausscheiden erhielt, rechtlich nicht zulässig. Das Geld müsse deshalb zurückgezahlt werden. Ein halbes Jahr nach Middelhoffs Abgang war Arcandor Pleite.

Neben dem Sonderbonus in Höhe von 2,3 Millionen Euro an Middelhoff bemängelte das Gericht auch eine Reihe von durch Middelhoff veranlasste Ausgaben des Konzerns: Darunter einen Sponsoring-Vertrag von Arcandor mit der Universität Oxford im Volumen von 840.000 Euro, den Middelhoff "eigenmächtig" geschlossen habe. Zudem seien drei Charterflüge für rund 130.000 Euro nach Auffassung des Gerichts privat veranlasst. Für sie müsse der Manager Schadenersatz leisten.

Neben Middelhoff wurden auch andere ehemalige Arcandor-Vorstände und Aufsichtsräte zu teilweise siebenstelligen Zahlungen verpflichtet. Der Sprecher des Arcandor-Insolvenzverwalters Hans-Gerd Jauch zeigte sich erfreut über das Urteil. "Das sind alles in allem acht Millionen Euro für die Gläubiger von Arcandor", rechnete er vor. In Gänze konnte sich Jauch aber nicht durchsetzen: Er hatte in dem Zivilverfahren von Middelhoff und anderen Manager Schadenersatz in Höhe von insgesamt knapp 24 Millionen Euro gefordert. Der Löwenanteil von 16 Millionen Euro entfiel dabei auf Middelhoff.

Middelhoff will gegen Urteil vorgehen

Middelhoffs Rechtsanwalt Thomas Holtermüller sagte, er werde in Berufung gehen. Er gehe davon aus, dass der Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof fortgesetzt werde. Die Entscheidung des Landgerichts sei in den wichtigsten Punkten "unhaltbar". Dies gelte insbesondere für die Bonuszahlung. Zwar sei damals klar gewesen, dass Middelhoff den Konzern verlassen würde. Doch hätte er dem Unternehmen weiter als Berater bei den wichtigsten strategischen Zukunftsprojekten zur Verfügung gestanden. "Insoweit war die Incentivwirkung einer Bonuszahlung angemessen und berechtigt", sagte der Rechtsanwalt.

Auch der Auffassung des Gerichts, das Oxford-Sponsoring sei vom Vorstand nicht ordnungsgemäß gebilligt worden, widersprach der Rechtsanwalt. Allerdings sei das Vorstandsvotum nicht in einer Vorstandssitzung, sondern im Rahmen eines Abendessens erfolgt. Außerdem stelle sich die Frage, ob ein derartiger Beschluss überhaupt notwendig gewesen sei. Zu anderen Punkten wie den umstrittenen Flugkosten wollte Holtermüller zunächst nicht Stellung nehmen, da die Urteilsbegründung des Gerichts noch nicht vorliege.

Eine vom Insolvenzverwalter eingesetzte Revisorin, die nach der Insolvenz die Unterlagen des Konzerns durchforstet hatte, hatte vor dem Gericht gesagt, Middelhoffs Reiseunterlagen seien "unvollständig" gewesen. Der Arcandor-Chef war etwa mit einem eigens für ihn gecharterten Flieger mehrmals nach New York geflogen, mehrere Zehntausend Euro wurden den Aussagen zufolge jeweils fällig. Eine ehemalige Sekretärin Middelhoffs berichtete, "manchmal" sei der dienstliche Charakter der Reisen sehr deutlich gewesen - "manchmal aber auch nicht".

Der frühere Bertelsmann-Manager Middelhoff hatte 2004 beim Arcandor-Vorläufer KarstadtQuelle den Aufsichtsratsvorsitz übernommen, 2005 wechselt er auf den Chefsessel. Er verkaufte neben den Immobilien alle Verlustbringer wie Hertie, SinnLeffers und Wehmeyer - und träumte öffentlich von einem Aktienkurs in einer Höhe von "40 Euro plus X". Arcandor schlitterte dennoch in die Pleite. Der Warenhausriese Karstadt ging später an den Milliardär Nicolas Berggruen. In Folge der Pleite gibt es zahlreiche juristische Auseinandersetzungen.

Quelle: ntv.de, jwu/rts

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