Wirtschaft

Kursmanipulation geht oft schief Sergej W.s Finanzwette musste auffallen

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Die BVB-Aktie reagierte nach dem missglückten Anschlag nicht in dem vom mutmaßlichen Täter erhofften Ausmaß.

(Foto: dpa)

Ins Visier der Ermittler gerät der mutmaßliche BVB-Bomber durch seine Optionsscheine. Selbst wenn der Plan aufgegangen wäre, wäre W. mit dem Gewinn daraus kaum glücklich geworden. Die Behörden überwachen jede solche Transaktion.

Mit Optionsscheinen für die BVB-Aktie, die er für mehrere Tausend Euro gekauft hatte, wollte der mutmaßliche Attentäter von Dortmund Berichten zufolge mehrere Millionen Euro verdienen, wenn der Kurs des Papiers nach dem Anschlag einbricht. Der Plan schlug fehl, da die Explosion glücklicherweise weniger verheerend ausfiel als geplant. Der erhoffte Kursrutsch blieb weitgehend aus.

Doch selbst wenn die Manipulation geglückt wäre, ist unwahrscheinlich, dass der Verdächtige Sergej W. mit seinem erhofften Millionengewinn glücklich geworden wäre - zumal es zweifelhaft ist, dass er tatsächlich so viel Profit erzielt hätte. Denn sein Broker hatte bereits die Kriminalpolizei informiert. Zudem ist der Plan ein extremes Beispiel für eine versuchte Kursmanipulation. Ein Wirtschaftsverbrechen auf das - auch ohne Gewaltanwendung - in Deutschland eine Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis steht.

Der Handel mit Aktien und Derivaten, wie den von W. verwendeten Optionsscheinen, wird in Deutschland eng überwacht. Die Handelsüberwachungsstellen an allen deutschen Börsen melden verdächtige Kursbewegungen und Transaktionen an die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (Bafin). Etwa 600 Fälle überprüft die Behörde jedes Jahr. Gibt es starke Kursausschläge etwa nach Ankündigungen von Fusionen oder anderen einschneidenden Nachrichten, untersucht die Bafin routinemäßig, ob um den Stichtag herum verdächtige Transaktionen durchgeführt wurden.

Da alle Handelsdaten aufgezeichnet werden und jeder Käufer und Verkäufer über eine Kunden-ID verfügen muss, könne die Bafin bei jeder Tansaktion nachträglich die Klarnamen der Beteiligten ermitteln, sagt Behörden-Sprecherin Dominika Kula n-tv.de. So wäre auch W. bei einem Crash der BVB-Aktie wohl spätestens aufgefallen.

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Als verdächtig gelte etwa, wenn kurz vor einer starken Kursbewegung ein Anleger für seine Verhältnisse hohe Summen zu seinem Vorteil einsetzt, erklärt Kula. Das könne auf Insiderhandel oder Manipulation hindeuten. Erhärtet sich der Verdacht, übergibt die Bafin ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft für strafrechtliche Ermittlungen.

Comdirect meldete Geldwäsche-Verdacht

Trotz des engmaschigen Überwachungssystems bleiben manche spektakuläre Fälle von Marktmanipulationen allerdings unaufgeklärt. Im vergangenen November etwa schickten mutmaßliche Betrüger den Aktienkurs des französischen Bauunternehmens Vinci mit einer gefälschten Mitteilung über angebliche Fehler in der Bilanz in den Keller. Der Kurs brach zwar nur kurzzeitig ein, dies könnte Betrügern aber gereicht haben, um hohe Gewinne zu erzielen. Das deutsche Unternehmen Wirecard wurde vor einigen Monaten mutmaßlich Opfer von Betrügern, die den Kurs mithilfe von Betrugs- und Geldwäschegerüchten nach unten trieben und dann mit sogenannten Leerverkäufen daran verdienten. Bei einem Leerverkauf verkaufen Investoren geliehene Aktien, in der Hoffnung, sie später günstiger zurückkaufen zu können und so einen Gewinn zu erzielen

Serej W. konnte den Kurs der BVB-Aktie dagegen letztlich kaum beeinflussen. Dennoch meldete sein Broker, die Comdirect-Bank, seine Transaktion - und zwar an die Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Den Fall wollte eine Sprecherin der Bank gegenüber n-tv.de nicht kommentieren. Wann die Mitarbeiter eine Überweisung oder eine Wertpapiergeschäft an die Behörden meldeten, hänge von einer Vielzahl von Faktoren ab, so die Sprecherin.

Laut Bafin gehören zu den Faktoren, die eine Transaktion verdächtig machen etwa die Höhe des Geldbetrags, extreme Abweichungen vom gewöhnlichen Verhalten des Kunden und die Herkunft des Geldes. So melden Banken routinemäßig, wenn große Summen aus oder in Länder überwiesen werden, die als besonders anfällig für Geldwäsche und Steuerhinterziehung gelten.

Quelle: ntv.de

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