Dienstag, 03. August 2010
Klage gescheitert: Transsexuell ist nicht behindert
Transsexualität alleine ist keine anerkannte Behinderung. Das hat das Landessozialgericht Stuttgart entschieden und damit die Klage einer 36-jährigen aus Karlsruhe abgelehnt. Nach einer geschlechtsanpassenden Operation forderte die Frau, einen Behinderungsgrad von 60 Prozent anzuerkennen. Sie könne sich schließlich nicht fortpflanzen. (Az.: L 8 SB 3543/09)
Das Sozialgericht Karlsruhe hatte die Frau mit einem Behinderungsgrad von 50 eingestuft. Gründe dafür waren eine Depression, unter der sie wegen ihrer Transsexualität litt, sowie eine starke Migräne. Die Transsexualität an sich wurde aber nicht als Behinderung anerkannt.
Ein Behinderungsgrad von 50 bedeutet für die Betroffenen vor allem einen erhöhten Kündigungsschutz und steuerliche Vergünstigungen. Die Aufwertung von 50 auf 60 bietet keine Vorteile. "Der Frau ging es in erster Linie um eine grundsätzliche Anerkennung der Transsexualität und ihrer Folgen für die Betroffenen", sagte die Sprecherin des Landessozialgerichts.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet Transsexualität als eine Störung der Geschlechtsidentität. Dieser Befund wird gestellt, wenn jemand körperlich eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht angehört, sich jedoch als Angehöriger des anderen Geschlechts empfindet und danach strebt, diesen Wunsch zu verwirklichen.
dpa
Hintergründe zur Nachricht
Ratgeber
-
Garantie-Extras für Elektrogeräte
Das meiste kann man sich sparen
-
Für geprellte Fluggäste
Schlichtungsstelle kommt
-
Eigenheim statt Aktien
Anleger bleiben risikoscheu
-
Solaranlagen, Wärmepumpen & Co.
Wie winterfest ist die Heizung?
-
"Ihr Steuerbescheid ist da"
Falsche Elster-Mails im Umlauf
-
Nahrungsergänzungsmittel
Kein Versprechen ohne Nachweis
-
Auch Käufer haben Pflichten
Händler darf nachbessern
-
Nach Gehaltserhöhung
Riester-Sparrate anpassen
-
Das P-Konto
Was bei Pfändung wichtig ist
-
Was ändert sich ...
... bei Geld & Finanzen?
-
Shopping-Clubs im Netz
Wer sparen will, muss warten
-
Vollrausch am Steuer
Kfz-Versicherung zahlt nicht
