An Ermordungen beteiligt gewesen? Zweiter Haftbefehl gegen IS-Mitglied Harry S.
03.01.2017, 13:58 UhrDie Bundesanwaltschaft hat gegen den bereits wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu drei Jahren Haft verurteilten Deutschen Harry S. einen weiteren Haftbefehl erwirkt.
Dem 28-Jährigen werde nun zusätzlich vorgeworfen, an der Ermordung von sechs Gefangenen des IS beteiligt gewesen zu sein, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Die Bundesanwaltschaft geht nun davon aus, dass Harry S. als IS-Mitglied im Juni 2015 an der öffentlichen Erschießung von sechs IS-Gefangenen auf dem Marktplatz der syrischen Stadt Palmyra beteiligt war.
Der mit einer Pistole bewaffnete Beschuldigte habe einen der Gefangenen eigenhändig zum Hinrichtungsort geführt und die übrigen an der Flucht gehindert. Harry S. befindet sich derzeit noch wegen einer anderen Sache in Haft.
Am 5. Juli 2016 wurde er zudem vom Oberlandesgericht Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe steht noch aus.
Quelle: ntv.de, AFP