Unfall bei Blitzeis Fahrer erhält Schadenersatz
11.02.2005, 15:24 UhrTritt auch bei trockener Witterung Feuchtigkeit aus dem Straßenbelag, muss die zuständige staatliche Behörde entsprechende Warnschilder am Straßenrand aufstellen. Nur so kann sie sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen schützen.
Im vorliegenden Fall hatte die Behörde diese Sicherungsmaßnahme versäumt. Die austretende Flüssigkeit verwandelte sich im Winter zu Blitzeis und ließ einen Pkw-Fahrer trotz angemessener Geschwindigkeit im Graben landen.
Der Fahrer klagte auf Schadensersatz und das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab ihm zum größten Teil Recht. Die Behörde hätte nicht nur ihrer Streupflicht nachkommen, sondern durch Warnschilder die Verkehrsteilnehmer auf die gefährliche Stelle hinweisen müssen.
Aber auch der Autofahrer hat bei winterlicher Witterung stets mit Gefahren zu rechnen. Daher sprachen die Richter drei Viertel der Schuld der Behörde und damit eine 75-prozentige Übernahme der Kosten zu. Die übrigen 25 Prozent musste der Autofahrer selbst tragen.
Quelle: ntv.de