Auto

Über Stock und Stein Kommunen haften

Wird ein Fahrzeug durch Schlaglöcher oder Bäume beschädigt, kann der Schaden unter Umständen bei der zuständigen Kommune eingeklagt werden.

Allerdings haftet der so genannte Straßenbaulastträger nicht immer. Auch der Autofahrer hat seine Verantwortung. Das schreibt die Zeitschrift "Fahrschule". Danach müssen Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Aufgaben dafür sorgen, dass Straßen in ordnungsgemäßem Zustand sind und Gefahren beseitigt werden.

So muss die Stadt Schäden durch herabstürzende Äste ersetzen, wenn ihr Nachlässigkeit bei der Baumpflege nachgewiesen werden kann. Das gilt allerdings nicht, wenn Bäume oder Äste durch starken Sturm herabfallen. In diesem Fall ist der Autofahrer auf seine eigene Versicherung angewiesen.

Auch bei Felgenbruch auf Grund eines Schlaglochs ist die Kommune nicht immer zum Schadensersatz verpflichtet. Denn in solchen Fällen muss der Fahrer selbst auf Gefahrenquellen achten. So muss die Stadtverwaltung beispielsweise dann nicht haften, wenn eine Nebenstraße voller Schlaglöcher befahren wird und der Fahrer seine Geschwindigkeit nicht anpasst.

Wer gegen Kommunen klagen will, sollte aber in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung haben. Informationen dazu bekommen Sie auf dem n-tv Marktplatz.

Quelle: ntv.de

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