Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen Radaranlagen blitzen oft zu Unrecht
07.12.2013, 18:19 Uhr
Der Verkehrs-Sachverständige Roland Bladt hat massive Hinweise auf unklare Messergebnisse in Deutschland entdeckt.
Radaranlagen nehmen vermeintliche Temposünder oft grundlos ins Visier. In bis zu zehn Prozent aller Fälle liegen Fehler bei der Messung vor. Die Überprüfung etwaiger Messfehler gestaltet sich jedoch schwierig. Ein Einspruch lohnt dennoch - oder gerade deswegen.
Viele Radaranlagen blitzen Autofahrer, ohne dass diese zu schnell gefahren sind. Aufgrund falsch aufgebauter Geräte, ungeeigneter Messstellen und fehlerhafter Auswertung werden täglich unberechtigte Bußgeldbescheide verschickt.
"Bis zu zehn Prozent aller Geschwindigkeitsmessungen haben Fehler, die zum Teil auch die Messwertergebnisse selbst betreffen", sagt Verkehrs-Sachverständige Roland Bladt "Auto Bild". Im Auftrag von Gerichten erstellt er etwa 300 Gutachten pro Jahr. Dabei seien massive Hinweise auf unklare Messergebnisse der Blitzer auf deutschen Straßen aufgefallen.
Funktionsweisen der Geräte geheim
Die Überprüfung verdächtiger Messungen ist für Gutachter jedoch oft schwierig. Denn die Hersteller von Blitzanlagen halten die Berechnungsgrundlagen und Funktionsweisen ihrer Geräte geheim. "Wir Sachverständigen wissen bei keinem System, wie der jeweilige Mess-Algorithmus arbeitet", so Bladt. Das kann sich positiv für einen Autofahrer auswirken, wenn Einspruch gegen ein Knöllchen eingelegt wird. Denn ohne Kenntnis der genauen Funktionsweise können auch von einem Gericht hinzugezogene Sachverständige die Messung nicht nachvollziehen. Deswegen kam es in den vergangenen Jahren mehrfach zu Verfahrenseinstellungen oder zu Freisprüchen.
Wer sich zu Unrecht geblitzt fühlt, sollte sich einen Anwalt nehmen. Denn nur er hat Akteneinsicht, kann also das Beweisfoto und weitere Unterlagen wie das Messeprotokoll einsehen. Finden sich Anhaltspunkte für einen oder gleich mehrere Fehler, besteht für den Anwalt die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und es kann zu einer Verhandlung vor Gericht kommen.
Quelle: ntv.de, sp-x