Selber Schuld Umherfliegende Verkehrsschilder
03.06.2004, 11:00 UhrWenn starker Wind ein Verkehrsschild aus seiner Verankerung reißt und umherwirbelt, haften Länder und Kommunen nicht zwangsläufig für den Schaden. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden.
Demnach können sie jedenfalls dann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn sich das Schild wegen ungewöhnlicher Windverhältnisse gelöst hat (Az.: 12 U 11/03).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Autobesitzers gegen das Land Rheinland-Pfalz ab. Der Wagen des Klägers war auf einer rheinland-pfälzischen Autobahn von einem umherfliegenden Hinweisschild getroffen und beschädigt worden. Das Schild hatte sich während orkanartiger Windböen gelöst.
Anders als das Landgericht, das der Klage stattgegeben hatte, meinte das OLG, das beklagte Land habe seine so genannte Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Zwar habe das Land für eine ausreichende Befestigung von Verkehrs- und Hinweisschildern auf Autobahnen und Landesstraßen zu sorgen. Bei einem außergewöhnlichen Naturereignis könne ihm jedoch ein Vorwurf der Pflichtverletzung nicht gemacht werden. Ein solches Ereignis liege zum Beispiel vor, wenn es, wie hier geschehen, im Binnenland zu bisher nicht gemessenen Windstärken komme.
Quelle: ntv.de