Auto

Betrunken auf dem Fahrrad Unfallversicherung zahlt nicht

Wird die WM-Lust oder der WM-Frust mit Alkohol gefeiert oder betäubt, sollten alle fahrbaren Untersätze gemieden werden. Dass Auto und Alkohol sich nicht vertragen, ist eine Binsenweisheit. Doch auch das Fahrrad ist tabu.

Denn bauen Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall, muss ihre private Unfallversicherung nicht zahlen. Hat der Radler mehr als 1,6 Promille im Blut, kann ihm sogar der Führerschein entzogen werden.

Darauf weist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hin. Kleiner Trost: Die Privathaftpflichtversicherung bleibt bei starkem Alkoholkonsum bestehen. Sie zahlt jedoch nur die bei anderen angerichteten Unfallschäden.

Quelle: ntv.de

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