Papiere vorher lesen Vorsicht, alte Neuwagen!
18.07.2002, 12:26 UhrEin nicht gefahrenes Auto kann auch nach 18 Monaten noch als Neuwagen verkauft werden. Das hat das Coburger Landgericht in einem Urteil entschieden, das jetzt vom Oberlandesgericht Bamberg rechtskräftig bestätigt wurde. Das Gericht wies die Klage eines Autokäufers ab, der zu spät bemerkte, dass er einen "Anderthalbjahreswagen" erworben hatte.
Das Gericht führte aus, dass "Neuwagen" nicht mit "fabrikneu" gleichgesetzt werden könne. Schließlich bestehe der Wagen ausschließlich aus Neuteilen; durch die lange Standzeit beim Händler sei er "nicht mangelhaft geworden".
Eine gewisse Fahrlässigkeit muss sich allerdings im vorliegenden Fall auch der Kläger ankreiden lassen. Der Händler hatte ihn nämlich beim Verkaufsgespräch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass schon seit zehn Monaten ein Nachfolgemodell auf dem Markt war. Das störte den Käufer nicht. Erst, als er zu Hause den Kraftfahrzeugbrief studierte, registrierte er das wahre Alter seines Wagens und verlangte vom Händler eine Rückabwicklung des Kaufs - vergeblich.
(Aktenzeichen: Landgericht Coburg 12 O 694/01, OLG Bamberg: 6 U 9/02)
Quelle: ntv.de