Vom ESC ausgeschlossenJoost Klein soll wohl angeklagt werden

Ein Vorfall mit einer Kamerafrau führt zum Aus für den niederländischen Kandidaten Joost Klein beim ESC. Das niederländische TV reicht erbost Beschwerde gegen die Disqualifikation ein. Nun erklärt die schwedische Polizei die Ermittlungen für abgeschlossen. Demnach könnte Klein bald angeklagt werden.
Der kurz vor dem Finale des Eurovision Song Contest vom Wettbewerb ausgeschlossene Kandidat der Niederlande wird laut schwedischer Polizei wahrscheinlich angeklagt. Joost Klein würden voraussichtlich illegale Drohungen zu Last gelegt, teilte die Polizei mit. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, eine Entscheidung über eine Anklage sollte "innerhalb weniger Wochen" erfolgen, sagte Sprecher Jimmy Modin.
Der Organisator des Eurovision Song Contest hatte mitgeteilt, dass die Polizei zu einer Beschwerde "eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams" beim Gesangswettbewerb in der schwedischen Stadt Malmö ermittele. Modin nannte keine Details zur Art der mutmaßlichen Drohungen, die Klein vorgeworfen werden.
Das Boulevardblatt "Aftonbladet" berichtete unter Berufung auf eine nicht genannte Quelle, den 26-jährigen Klein hätten die versammelten Fotografen gestresst. Er habe sie gebeten, keine Aufnahmen mehr zu machen. Als eine der Personen, eine Kamerafrau, sich ihm genähert habe, sei Klein auf diese losgegangen. Joost habe eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte, ohne die Kamerafrau zu berühren. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.
Die Tageszeitung "Sydsvenskan" aus Malmö berichtete, dass eine Verurteilung wegen des Vorwurfs der Bedrohung normalerweise zu Geldstrafen führe. Klein soll bereits aus Schweden abgereist sein. Gewinner der 68. Ausgabe des Eurovision Song Contest war Nemo aus der Schweiz.
Nie dagewesener Eklat beim ESC
Dass ein Künstler in letzter Minute vom Eurovision Song Contest ausgeschlossen wird, war in der 68-jährigen Geschichte der Veranstaltung beispiellos. Der Sänger und Rapper Klein wurde im Vorfeld mit seinem Song "Europapa" als Favorit gehandelt. Der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) hat nach dem Ausschluss des niederländischen Kandidaten Joost Klein vom Eurovision Song Contest (ESC) eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Rundfunkunion (EBU) eingereicht.
"Heute wurden wir über die Entscheidung der EBU informiert, die niederländische Delegation für die heutige ESC-Show in Malmö zu disqualifizieren. Im Namen von NPO und Avrotrots teilen wir hiermit offiziell mit, dass wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und starke Einwände haben", schrieb der Sender an den Organisator EBU. Inhaltliche Argumente für die Beschwerde wollte der NPO demnach später nachreichen.
Joost Klein äußerte sich zu dem Geschehen öffentlich nicht. Während des Songcontests teilte er auf seinem Instagram-Account allerdings einen Tierfilm mit Hunden, die wild herumspringen.