Haftstrafe auf Bewährung Ex-Wärterin gesteht Sex mit Gefangenem
26.07.2023, 17:22 Uhr Artikel anhören
Nach Auffassung des Gerichts hat der Gefangene (vorne links) die Beziehung zu der ehemaligen Justizbeamtin (vorne rechts) ausgenutzt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Vor Gericht räumt eine frühere JVA-Beamtin ein, Sex mit einem Häftling gehabt und Handys für ihn eingeschleust zu haben. Sie erhält eine Bewährungsstrafe. Außerdem spricht das Gericht den Gefangenen und seine Eltern schuldig.
Eine ehemalige Justizbeamtin des Gefängnisses im schwäbischen Kaisheim ist wegen eines bezahlten Handyschmuggels in die Justizvollzugsanstalt (JVA) sowie einer Liebesbeziehung zu einem Häftling zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sprach die 30-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und wegen Bestechlichkeit schuldig. Es verhängte ein Jahr und acht Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Vor Gericht hatte die Frau zugegeben, zehn Mobiltelefone in die JVA geschmuggelt zu haben. Die 30-Jährige räumte auch ein, dass sie zu diesem Häftling eine Liebesbeziehung unterhalten und in einem Büro des Gefängnisses mit ihm Sex hatte.
Mit der früheren Justizvollzugsbeamtin, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe von sich aus ihren Job gekündigt hatte, wurden auch der 34 Jahre alte Häftling sowie dessen Eltern wegen Bestechung beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt. Der Strafgefangene hatte die Beziehung zu der Frau ausgenutzt und den Schmuggel der Mobiltelefone eingefädelt. Seine Mutter hatte dann die Geräte besorgt und die Geldzahlungen abgewickelt. Die Handys wurden im Gefängnis an andere Mitgefangene weiterverkauft.
Der Stiefvater des Häftlings hatte sein Konto zur Verfügung gestellt, ohne selbst wesentlich an den Taten mitgewirkt zu haben. Der 34-Jährige erhielt auch aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen nun eine weitere Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Seine Mutter erhielt elf Monate auf Bewährung, der Stiefvater eine Geldstrafe. Alle vier Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt.
Quelle: ntv.de, mdi/dpa