Kein Verstoß gegen Grundrecht Gericht billigt Sterbehilfe für Komapatienten
05.06.2015, 12:42 Uhr
Seit einem Verkehrsunfall 2008 liegt Vincent Lambert im Wachkoma. Viele medizinische Geräte halten ihn am Leben. Diese dürfen nun auf Wunsch der Ehefrau abgeschaltet werden, entscheidet der EGMR - gegen den Willen der Eltern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Sterbehilfe für den querschnittsgelähmten Vincent Lambert in Frankreich gebilligt. Die Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten Lambert zu beenden, sei kein Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention, befand die Mehrheit der 17 Richter des EGMR.
Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ein Abschalten der lebenserhaltenden Geräte ein Verstoß gegen das Grundrecht wäre. Dies verneinte der Straßburger Gerichtshof nun. Nun können die Ärzte mit Zustimmung der Ehefrau Lamberts und mehrerer Geschwister die Magensonde des früheren Krankenpflegers entfernen und ihn sterben lassen. Die Eltern und zwei Geschwister des 38-Jährigen wollten ihn mit künstlicher Ernährung weiter am Leben halten. Lambert liegt nach einem Verkehrsunfall vor sieben Jahren im Wachkoma.
Das Urteil des EGMR ist endgültig, eine Berufung dagegen nicht möglich. Lamberts Ärzte hatten im vergangenen Jahr in Übereinstimmung mit seiner Frau und fünf anderen Geschwistern beschlossen, die künstliche Ernährung einzustellen, um den Schwerstbehinderten sterben zu lassen.
Diese Entscheidung wurde im Juni 2014 vom französischen Conseil d'Etat - dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes - gebilligt. Die Eltern reichten daraufhin Klage beim Straßburger Gerichtshof ein. Dieser forderte Frankreich in einer ersten Entscheidung auf, den Patienten bis zur nun erfolgten Verkündung des endgültigen Urteils am Leben zu halten.
Quelle: ntv.de, lsc/dpa/AFP