Panorama

Offener Streit im NSU-Prozess Gericht lehnt Entlassung von Anwälten ab

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Im NSU-Prozess machen sich die Pflichtverteidiger gegenseitig Vorwürfe. Doch trotz des vollkommen zerrütteten Verhältnisses zur Hauptangeklagten Zschäpe müssen die Anwälte weiter arbeiten. Das entscheidet das Oberlandesgericht nach deren Antrag.

Die Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm müssen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, weiter verteidigen. Das Oberlandesgericht München lehnte es ab, sie von ihrem Mandat zu entbinden. Dies hatten die drei Verteidiger am Morgen beantragt. Weil es sich um Pflichtverteidiger handelt, konnte allein das Gericht darüber entscheiden.

Zuvor hatten sich die Bundesanwaltschaft und mehrere Nebenklage-Anwälte dagegen ausgesprochen, die drei Verteidiger ziehen zu lassen. Seine Entscheidung fällte das Gericht nach einer mehrstündigen, immer wieder unterbrochenen Sitzung. Die Entpflichtung hätte bedeutet, dass der komplette Prozess hätte neu aufgerollt werden müssen. Rechtsanwalt Wolfgang Heer hatte gesagt, dies sei ihm klar.

Am Mittag war ein offener Streit zwischen den Verteidigern der Hauptangeklagten Zschäpe ausgebrochen. Deren neuer Anwalt Mathias Grasel erklärte nach vertraulicher Rücksprache mit Zschäpe, deren bisherige Anwälte hätten sie über Gespräche mit dem Gericht nicht informiert. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl über Unterredungen berichtet, die er am Rande des Prozesses in den vergangenen Wochen mit den Anwälten geführt hatte.

Heer, Stahl und Sturm hätten angesichts der Bestellung eines vierten Pflichtverteidigers Skepsis geäußert und geltend gemacht, das "Binnenverhältnis" zwischen den Verteidigern und der Angeklagten Zschäpe könne geschwächt werden. Rechtsanwalt Heer betonte jedoch: "Ich habe zu keinem Zeitpunkt einen vierten PV (Pflichtverteidiger) abgelehnt." Er forderte den Richter auf, seine Zusammenfassung der Anwaltsgespräche schriftlich abzufassen und zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Erst vor kurzem hatte das Gericht mit Mathias Grasel einen vierten Verteidiger bestellt. Zu dem 30-Jährigen hat die Angeklagte offensichtlich ein Vertrauensverhältnis. Zschäpe muss sich seit Mai 2013 für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft.

Quelle: ntv.de, nsc/dpa

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