Todesschüsse am Valentinstag Gericht verurteilt Pistorius wegen Mordes
03.12.2015, 09:51 Uhr
War Reeva Steenkamps Tod fahrlässige Tötung oder doch Mord? In erster Instanz lautete die Antwort fahrlässige Tötung, doch ein Berufungsgericht entscheidet anders. Nun droht dem früheren Sprintstar erneut eine lange Haftstrafe.
Ex-Sprinter Oscar Pistorius wird nun doch wegen Mordes verurteilt. In der Berufungsverhandlung gegen den ehemaligen Sprint-Star kam das Gericht im südafrikanischen Bloemfontein zu dem Schluss, dass er die Absicht hatte, die Person hinter der Toilettentür zu töten. Der Angeklagte ist "des Mordes schuldig", da er mit "krimineller Absicht" gehandelt habe, urteilte Richter Eric Leach und verwies den Fall an die Vorinstanz zurück. Diese muss nun das Strafmaß neu festsetzen. Dem 29-Jährigen droht nun eine Haftstrafe von 15 Jahren. Beobachter im Gericht mutmaßen jedoch, er könnte wegen seiner Behinderung und, weil er bereits ein Jahr in Haft verbüßt hat, nur zu zehn bis zwölf Jahren verurteilt werden.
Weil das südafrikanische Recht keinen Hausarrest für Täter vorsieht, die mehr als fünf Jahre Haft verbüßen müssen, wird Pistorius auf jeden Fall wieder zurück ins Gefängnis gebracht. Wann dies der Fall sein wird, ist aber noch offen. An dem Gerichtstermin hatte Pistorius nicht teilgenommen.
Fünf Richter am obersten Berufungsgericht hatten das vorherige Urteil gegen den Ex-Sportler in den vergangenen vier Wochen geprüft, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Sie hörten keine neuen Zeugen, sondern untersuchten die Akten der ersten Instanz. Das Berufungsgericht hatte mehrere Möglichkeiten: Es konnte den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückweisen, es konnte den Fall aber auch als Mord einstufen und ein neues Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts anfordern. Pistorius' Anwälte wollten an der erstinstanzlich verhängten Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung festhalten.
Zwei Wahrheiten
Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 in Pretoria durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen und wurde dafür vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Oktober dieses Jahres wurde er wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen. Mitte November trat er einen Sozialdienst an, den er im Zusammenhang mit dem Hausarrest ableisten muss.
Pistorius beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben. Ebenso wie Steenkamps Eltern glaubte aber auch die Staatsanwaltschaft nicht an diese Version und wollte daher eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Im Fokus stand die Frage, ob Richterin Thokozile Masipa bei dem erstinstanzlichen Urteil die Vorgänge in der Tatnacht falsch interpretiert habe.
Staatsanwalt Gerrie Nel hatte vor dem Berufungsgericht gesagt, Pistorius habe denjenigen, der sich hinter der Tür befunden habe, absichtlich töten wollen. Das Gericht erster Instanz habe "die Beweise ignoriert".
Pistorius startete 2012 als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte bei den Olympischen Spielen. Er wurde Achter mit der Staffel über 4 x 400 Meter und kam als Einzelstarter bis ins 400-Meter-Halbfinale. Bei den Paralympics holte er Doppel-Gold.
Quelle: ntv.de, sba/AFP