Panorama

Umzug nicht mehr nötig Gesetz soll Stalking-Opfer besser schützen

Stalker können sehr hartnäckig sein und tiefe Wunden hinterlassen.

Stalker können sehr hartnäckig sein und tiefe Wunden hinterlassen.

(Foto: dpa)

Wer Opfer eines Stalkers wird, erlebt oft die Hölle. Man muss die Telefonnummer wechseln oder den Job, vielleicht auch umziehen. Nur dann werden Stalker bisher verurteilt. Das soll sich ändern.

Die Bundesregierung will Stalking-Opfer besser schützen und eine Verurteilung der Täter erleichtern. Das Kabinett brachte dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg. Es gibt zwar jedes Jahr Tausende Tatverdächtige in Stalking-Fällen, aber nur einige Hundert Verurteilungen. Das beharrliche Nachstellen etwa durch Telefonterror oder persönliches Auflauern ist in Deutschland seit 2007 strafbar. Bislang müssen Nachstellungen aber sehr schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben - etwa, dass die betroffene Person deswegen umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Das soll sich ändern.

Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Taten in Zukunft lediglich "objektiv geeignet" sein müssen, beim Opfer zu einer solchen schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen. Der Tatbestand wird künftig als "potenzielles Gefährdungsdelikt" behandelt. "Stalking kann Leben zerstören", sagte Maas. "Es bedeutet eine schwere, oft jahrelange Belastung."

Stalking solle künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgebe und sein Leben nicht ändere. "Es darf nicht sein, dass man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann", mahnte der Minister. "Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker."

Der Strafrahmen ändert sich nicht: Stalking soll auch künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Von Stalking ist die Rede, wenn jemand zum Beispiel einen Ex-Partner verfolgt oder ihn immer wieder etwa mit Telefonanrufen terrorisiert oder ihm auflauert. Meist sind Frauen die Opfer.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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