Panorama

Gefängnisstrafe für Volksverhetzung KZ-Tattoo-Träger legt Revision ein

Mit der Tätowierung "Jedem das Seine" zeigte sich der NPD-Politiker im Schwimmbad.

Mit der Tätowierung "Jedem das Seine" zeigte sich der NPD-Politiker im Schwimmbad.

(Foto: AP)

Ein NPD-Lokalpolitiker zeigt sich mit einem KZ-Tattoo auf seinem Rücken im Schwimmbad - dafür verurteilt ihn das Landesgericht wegen Volksverhetzung zu acht Monaten Haft ohne Bewährung. Sein Verteidiger geht nun gegen das Urteil vor.

Ein KZ-Tattoo auf dem Rücken eines Brandenburger NPD-Kommunalpolitikers beschäftigt weiter die Justiz. Der Verteidiger des 28-Jährigen legte Revision gegen das Urteil von acht Monaten Haft ohne Bewährung wegen Volksverhetzung ein, bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin einen RBB-Bericht. Nun müsse das Brandenburgische Oberlandesgericht prüfen, ob es in dem Prozess Rechtsfehler gab.

Das Amtsgericht Oranienburg hatte den 28-Jährigen in erster Instanz zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte gestanden, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" in einem Oranienburger Schwimmbad gezeigt zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt.

In zweiter Instanz verhängten die Neuruppiner Richter gegen ihn eine Haftstrafe, "weil eine staatliche Reaktion aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung geboten" sei, betonte der Vorsitzende Richter Jörn Kalbow. Eine Bewährungsstrafe hätte von der Bevölkerung als ein "Zurückweichen des Staates vor dem Rechtsradikalismus" empfunden werden können, hob Kalbow in seiner Urteilsbegründung hervor.

Quelle: ntv.de, vck/dpa

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