Panorama

Keine Verlängerung ab Juli Mit Notbremse endet auch Homeoffice-Pflicht

Ende des Monats zieht wieder Normalität beim Arbeiten ein.

Ende des Monats zieht wieder Normalität beim Arbeiten ein.

(Foto: picture alliance / dpa-tmn)

Nur noch bis zum Monatsende haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice. Zusammen mit der Notbremse soll der Anspruch auf Heimarbeit Ende Juni auslaufen. Eine Verlängerung wird es wohl nicht geben. Anders bei Tests in Betrieben: Hier stehen Arbeitgeber weiter in der Pflicht.

Arbeitgeber müssen ab Juli aller Voraussicht nach kein Homeoffice mehr anbieten. Die entsprechende Pflicht läuft zum Monatsende aus, und Absichten sie zu verlängern gibt es nach Angaben aus der Bundesregierung nicht. "Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht ist Teil des Infektionsschutzgesetzes, besser bekannt als Notbremse, und wird Ende Juni auslaufen", sagte Kanzleramtschef Helge Braun der "Wirtschaftswoche". Dass eine Verlängerung der sogenannten Bundesnotbremse, die konkrete bundesweite Corona-Regeln vorschreibt, nicht geplant ist, hatte die Regierung schon Ende Mai angekündigt.

Arbeitgeber mussten der Vorgabe zufolge Homeoffice anbieten, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Nach Angaben des Arbeitsministeriums wird im Moment über Regeln am Arbeitsplatz nach der Homeoffice-Pflicht beraten. Das Homeoffice habe einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz geleistet, sagte eine Sprecherin. Ihren Angaben zufolge will das Ministerium nun die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Flächen-, Abstands- und Maskenvorgaben für den Arbeitsplatz macht und ebenfalls Ende des Monats auslaufen würde, anpassen und verlängern. Eine Homeoffice-Pflicht ist auch in dieser Verordnung nach einem Bericht des Nachrichtenportals "The Pioneer" nicht vorgesehen. Es gehe nur um "grundlegende Vorgaben" am Arbeitsplatz wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht und die Verpflichtung zu Hygienekonzepten. Die neue Verordnung solle am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden und dann von Juli bis Ende September gelten.

Lockerung der Auflagen am Arbeitsplatz

Angesichts sinkender Infektionszahlen sollen die Auflagen für Betriebe schrittweise gelockert werden: In dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf der Arbeitsschutzverordnung wird aber die Verpflichtung der Firmen aufrechterhalten, ihren Mitarbeitern in Betrieben zweimal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten. Dagegen entfallen Höchstgrenzen für Mitarbeiter im Betrieb sowie die Einteilung in feste Teams. Dies ist verbunden mit dem Appell, die Zahl der Mitarbeiter in den von mehreren Personen genutzten Räumen aber möglichst gering zu halten. Hygiene- und Abstandsregeln sollen in den Betrieben weiter gelten. Als Begründung für die nur schrittweise Lockerung wird genannt, dass man gerade wegen der in anderen Ländern auftretenden Virus-Varianten weiter vorsichtig sein müsse und das Robert-Koch-Institut in seiner aktuellen Risikobewertung immer noch von einer "hohen" Gefährdung spreche.

Zu einer möglichen Neuauflage der Bundesnotbremse, etwa im Herbst, sagte Kanzleramtschef Braun, dies müsse von der Impfquote und der Wirkung der Impfstoffe abhängig gemacht werden und von der möglichen Ausbreitung weiterer Virusmutationen. "Wenn die Zahlen wieder hochgehen würden, dann müsste man schnell entscheiden. Jetzt gibt es keinen Grund, sie akut zu verlängern."

Quelle: ntv.de, mau/dpa/rts

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