Panorama

"Ich sprang auf den Vater" Mitangeklagter entschuldigt sich bei Christina Blocks Ex-Mann

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Unternehmerin Christina Block mit ihrem Anwaltsteam. Sie muss sich dem Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung stellen.

Unternehmerin Christina Block mit ihrem Anwaltsteam. Sie muss sich dem Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung stellen.

(Foto: dpa picture alliance/Marcus Brandt)

Ein Israeli gesteht vor Gericht, die Block-Kinder von Dänemark nach Deutschland gebracht zu haben. Der erfahrene Kampfsportler beteuert, er habe die Kinder angesichts des Sorgerechtsstreits nur retten wollen. Ums Geld sei es dem Angeklagten nicht gegangen.

Im Prozess um die Entführung der beiden jüngsten Kinder von Christina Block hat erstmals einer der Angeklagten seine Beteiligung an der Tat eingeräumt. Vor Gericht bat er Blocks Ex-Mann Stephan Hensel sowie die entführten Kinder um Verzeihung. Dieser war als Nebenkläger an diesem Prozesstag nicht anwesend.

Ob die israelische Sicherheitsfirma einen Auftrag für die Entführung bekommen hatte, sagte er nicht. "Meinen Anteil habe ich gemacht", erklärte der 36-Jährige. Weiter könne er dem Gericht nicht helfen, "selbst wenn ich es möchte".

Angeklagter: "Ich sprang auf den Vater"

Der Angeklagte betont, es sei keine Entführung, sondern eine Rettung der Kinder gewesen. "Er soll dem Krieg zwischen den Eltern ein Ende setzen", sagte der Mitangeklagte über Blocks Ex-Mann. Dem Israeli sei erzählt worden, dass der Vater böse sei - das habe er zu diesem Zeitpunkt noch geglaubt. Wegen seiner Kampfsport-Erfahrungen habe er von dem Chef einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag bekommen, den Ex-Mann der Hamburger Unternehmerin zu überwältigen. Laut Anklage entführte die Sicherheitsfirma die Block-Kinder. "Das Erste, was ich gemacht habe: Ich sprang auf den Vater", berichtete der Angeklagte über den Tathergang in der Silvesternacht 2023/24.

Als der Vater am Boden lag, habe er gesehen, dass seine Begleiter die Kinder schon in ein Auto gebracht hatten. Dann sei er selbst zu einem Auto gesprintet. Die Fahrzeuge seien zu einem Wald an der deutsch-dänischen Grenze gefahren, sagte der Angeklagte vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg.

Der Israeli widersprach der Anklage mit Blick auf eine Aussage der entführten Tochter. Sie soll ihn im Auto mit 70- bis 80-prozentiger Wahrscheinlichkeit erkannt haben. "Das kann nicht sein", verteidigt sich der Angeklagte. Er sei als Letzter ins letzte Auto gestiegen, um das Geschehen hinter den Fahrzeugen im Blick zu behalten.

Der 36-Jährige ist neben der Hamburger Gastronomie-Unternehmerin und einem Anwalt der Block-Gruppe der dritte Hauptangeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gemeinsam mit weiteren Beteiligten den damals 10 Jahre alten Jungen und das 13-jährige Mädchen gewaltsam aus der Obhut des Vaters in Dänemark entführt zu haben.

Mitangeklagter Israeli wurde auf Zypern verhaftet

Der 36-jährige Mitangeklagte sitzt seit November in Hamburg in Untersuchungshaft. Christina Block hat in einer langen und detaillierten Erklärung vor Gericht den Vorwurf, sie habe die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben, zurückgewiesen.

Gegen Ende des sechsten Verhandlungstags am vergangenen Dienstag hatte der 36-Jährige seine Aussage begonnen. Er berichtete, er habe in Israel für einen staatlichen Energieversorger als Ermittler im Kampf gegen Stromdiebstahl gearbeitet und privat immer Kampfsport getrieben. Über einen Freund habe er Kontakt zu dem Chef der Sicherheitsfirma bekommen, welche die Block-Kinder laut Anklageschrift entführt haben soll. Er habe sich bereiterklärt, bei einer Aktion zur Rettung der Kinder mitzumachen. Dabei sei es ihm nicht um Geld gegangen.

Christina Block ist die Tochter von Unternehmer Eugen Block, Gründer der Steakhaus-Kette "Block House". Sie kämpft seit Jahren um das Sorgerecht für ihre beiden jüngsten Kinder. Im August 2021 hatte ihr in Dänemark lebender Ex-Mann Stephan Hensel sie nach einem Wochenendbesuch bei sich behalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Ihren Anspruch konnte Block aber nicht bei der dänischen Justiz durchsetzen.

Nach der Entführung blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage bei der Mutter. Das Oberlandesgericht entschied aufgrund eines Eilantrags des Vaters, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen