Menschenrechtsgericht urteilt Todkrankes Baby darf sterben
27.06.2017, 19:57 Uhr
Chris Gard und Connie Yates haben den Kampf gegen die Ärzte verloren.
(Foto: REUTERS)
Im Fall des britischen Jungen Charlie Gard urteilt der Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen dürfen. Dagegen hatten die Eltern des Babys geklagt. Für sie ist der Rechtsweg nun ausgeschöpft.
Ärzte in Großbritannien können endgültig die Behandlung des todkranken Babys Charlie Gard abbrechen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies in Straßburg eine Beschwerde der Eltern als unzulässig ab. Das zehn Monate alte Kind hat eine seltene genetische Erkrankung, leidet an mitochondrialer Myopathie. Seine Eltern wollten es für eine experimentelle Therapie in die USA bringen. Die britischen Ärzte, die den Jungen bisher behandeln, sind allerdings überzeugt davon, dass die Therapie nicht helfen würde.

Chris Gard und Connie Yates mit ihrem Baby Charlie im Krankenhaus.
(Foto: picture alliance / Privat/PA Wir)
Sie wollen deshalb die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen. Eine Klage der Eltern gegen diese Entscheidung war in Großbritannien bisher erfolglos geblieben. Sie wehrten sich gegen die Anweisung eines Londoner Gerichts, die Apparate abzuschalten und den kleinen Jungen "in Würde" sterben zu lassen. Das Gehirn des Babys ist bereits stark geschädigt.
Die behandelnden Ärzte am Londoner Krankenhaus Great Ormond Street hatten deshalb die Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte beantragt. Mehrere Experten waren vor Gericht zum Gesundheitszustand und den Heilungschancen für Charlie Gard befragt worden. Auch sie kamen zu dem Schluss, dass das Baby nicht wieder gesund werden wird.
Richter folgen den Vorinstanzen
Trotzdem riefen die Eltern daraufhin das Menschenrechtsgericht an. Sie wollen ihren Sohn mit einer Versuchsmethode in den USA behandeln lassen und sammelten dafür im Internet bereits umgerechnet rund 1,4 Millionen Euro an Spenden. Der Menschenrechtsgerichtshof folgte nun jedoch der Einschätzung der Mediziner und der Vorinstanzen.
Dabei argumentierten die Richter, die nationalen Stellen in Großbritannien hätten einen weiten Einschätzungsspielraum im Bereich der experimentellen Medizin für Todkranke und in Fällen, in denen es um sensible moralische und ethische Fragen gehe. Die britischen Gerichte hätten den Fall akkurat und sorgfältig geprüft. Die Entscheidung ist endgültig.
Quelle: ntv.de, jug/AFP/dpa