Lücke im Gesetz Unfalltote fotografieren soll strafbar werden
25.01.2018, 16:40 Uhr
Ein weiteres Mittel gegen Gaffer: Sichtschutzwände.
(Foto: picture alliance / dpa)
Es kommt immer wieder vor, dass Gaffer nach einem Unfall die Rettungskräfte behindern. Einige machen sogar Fotos oder Videos, selbst wenn gerade ein Mensch ums Leben gekommen ist. Bisher ist es nicht strafbar, Verkehrstote zu fotografieren. Das soll sich ändern.
Niedersachsen will das Fotografieren und Filmen von Verkehrstoten unter Strafe stellen lassen. Die Landesregierung werde eine entsprechende Bundesrats-Initiative starten, kündigte Justizministerin Barbara Havliza beim Verkehrsgerichtstag in Goslar an. Für Angehörige sei es eine schwere Belastung, wenn Bilder oder Filme der Toten anschließend im Internet kursierten, sagte sie. Zudem würden Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzt.
Wer derartige Aufnahmen anfertige, handele pietätlos, so Havliza weiter. Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch solle so gefasst werden, dass die Polizei bereits einschreiten kann, wenn Schaulustige am Unfallort ihr Smartphone zücken. Wenn dieses beschlagnahmt werde, wäre das für die Betreffenden die schlimmste Strafe, sagte die CDU-Politikerin.
Paragraf 201a des Strafgesetzbuches verbiete es schon jetzt, Foto- und Filmaufnahmen von überlebenden Unfallopfern zu machen, erklärte Havliza. Von Toten dagegen dürften derzeit noch Aufnahmen gefertigt und verbreitet werden. Dies sei eine Gesetzeslücke.
Bereits 2016 war Niedersachsen dagegen vorgegangen, eine in den Bundesrat eingebrachte Initiative brachte in diesem Punkt aber keinen Erfolg. Als Beispiel für das von ihr kritisierte Verhalten schilderte Havliza einen Vorfall Ende vergangenen Jahres in der Nähe von Aschaffenburg in Bayern. Dort hätten Lastwagenfahrer aus ihren Führerhäusern über den aufgestellten Sichtschutz hinweg Fotos von Unfalltoten angefertigt, als diese aus dem Fahrzeugwrack gezogen wurden.
Quelle: ntv.de, hul/dpa