Für große Vermögen Mehrheit der Unionswähler will höhere Spitzen-Erbschaftssteuer
23.09.2025, 07:59 Uhr Artikel anhören
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Eine Mehrheit der Deutschen will höhere Steuern auf große Erbschaften. Selbst unter Unions-Anhängern findet die Forderung mehrheitlich Unterstützung. Und das, obwohl CDU und CSU dagegen sind.
Eine Mehrheit der Deutschen spricht sich für höhere Erbschaftssteuern auf große Vermögen aus. Wie eine Forsa-Umfrage für den "Stern" ergab, halten das 57 Prozent für richtig. 38 Prozent lehnen höhere Belastungen für reiche Erben ab. 5 Prozent äußern sich nicht.
Unionsfraktionschef Jens Spahn hatte jüngst die Vermögensungleichheit zum Thema gemacht, sich für mehr Gerechtigkeit ausgesprochen. CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnte daraufhin Steuererhöhungen für Erben ab. Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Kanzleramtschef Thorsten Frei bremsten. Die Ansichten der Unionswähler entsprechen denen der Gesamtgesellschaft: 57 Prozent der Anhänger von CDU und CSU befürworten höhere Steuern auf große Erbschaften.
Noch ausgeprägter ist die Zustimmung bei den Parteien links der Mitte, die schon länger höhere Erbschaftssteuern fordern: 82 Prozent der Wähler der Grünen, 83 Prozent der Anhänger der SPD und 84 Prozent der Unterstützer der Linken sind für höhere Abgaben auf große Erbschaften. Nur die Klientel einer Partei sieht das mehrheitlich anders: Die Wähler der AfD sind zu 69 Prozent gegen höhere Erbschaftssteuern für Wohlhabende und nur zu 25 Prozent dafür.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird noch dieses Jahr erwartet
Erbschaften und Schenkungen sehr großer Vermögen bleiben in Deutschland oft steuerfrei. In den vergangenen zehn Jahren war das in mehr als der Hälfte aller Fälle so. In diesem Zeitraum wechselten 463-mal 100 Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In mindestens 258 Fällen fielen dafür keine Steuern an. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage des Linken-Politikers Dietmar Bartsch hervor.
Das Gesetz sieht Steuerbefreiungen etwa vor, wenn Betriebsvermögen, landwirtschaftliche Betriebe oder Anteile an Kapitalgesellschaften vererbt oder verschenkt werden. Damit soll verhindert werden, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, weil neue Eigentümer die Steuer nicht aus ihrem Privatvermögen zahlen können. Der Subventionsbericht des Bundes listet diese Ausnahmen als größte Steuervergünstigung auf: Dem Staat entgehen dadurch jährlich 8,8 Milliarden Euro.
Die Regeln zur Erbschaftsteuer sind umstritten, weil die Steuer auf kleinere Vermögen weit häufiger erhoben wird als auf große Vermögen. Noch in diesem Jahr wird dazu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Das Gericht hatte die Erbschaftssteuer bereits dreimal für verfassungswidrig erklärt. Vor allem, weil es die Begünstigung von Betriebsvermögen für unverhältnismäßig hielt.
Quelle: ntv.de, lwe/dpa/AFP