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Debatte verunsichere Unternehmen Erbschaftsteuer: Kanzleramtschef Frei bremst Spahn aus

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Kanzleramtschef Thorsten Frei (l.), hier mit Unions-Fraktionschef Jens Spahn, sieht in der Erbschaftsteuer-Regelung auch Strukturpolitik.

Kanzleramtschef Thorsten Frei (l.), hier mit Unions-Fraktionschef Jens Spahn, sieht in der Erbschaftsteuer-Regelung auch Strukturpolitik.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Jens Spahn beklagt die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland und schließt eine baldige Neuregelung der Erbschaftsteuer nicht aus. Die Reaktion folgt prompt: Die Debatte über mögliche Steuererhöhungen verunsichere Firmen, ermahnt Minister Frei seinen CDU-Parteikollegen.

Kanzleramtschef Thorsten Frei hat Forderungen zur Anhebung der Erbschaftsteuer eine deutliche Absage erteilt. Diese Steuer sei "hoch komplex und hohe Privatvermögen werden bereits besteuert", sagte Frei der "Welt am Sonntag". "Problematisch wird es beim Generationenwechsel in Familienunternehmen. Eine harte Verschärfung würde oft zum Verkauf zwingen", warnte Frei.

Kapital, das als Steuer abgeführt werde, fehle für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, argumentierte der CDU-Politiker. "Deshalb ist die Erbschaftsteuer immer auch Strukturpolitik." Die Debatte schaffe Unsicherheit, Unternehmen bräuchten aber Planbarkeit, mahnte der Kanzleramtschef.

Kürzlich hatte der Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland als Problem bezeichnet und damit eine Debatte zur Erbschaftssteuer losgetreten. Spahn verwies darauf, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet werde und die Koalition die Steuer dann möglicherweise neu regeln werde. Die SPD begrüßte die Äußerungen des CDU-Politikers. Frei betonte hingegen: "Weniger Vermögensungleichheit erreichen wir vor allem dadurch, dass wir die Vermögensbildung begünstigen."

Bundesfinanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil hatte in den Zeitungen der Mediengruppe Bayern zuvor angekündigt, mit der Union Gespräche über die Erbschaftsteuer führen zu wollen. Er sehe "ein großes Möglichkeitsfenster".

Erbschaftsteuer beschäftigt Bundesverfassungsgericht

Je nach Verwandtschaftsverhältnis gibt es bei Erbschaften derzeit einen Freibetrag zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Das selbst genutzte Eigenheim ist unter Umständen steuerbefreit: Wer mindestens zehn Jahre nach dem Tod des Ehepartners im geerbten Haus wohnt, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Für Kinder oder Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, gilt dies ebenfalls - allerdings nur, wenn die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt.

Der deutsche Staat hat im vergangenen Jahr mehr Geld als je zuvor aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen. Gegenüber 2023 stiegen die Einnahmen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 12,3 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro. Insbesondere mit einer Reform der Regelungen für Firmenerben könnten diese Einnahmen womöglich gesteigert werden. Aus Furcht vor zu starken Belastungen für Familienunternehmen in Erbschaftsfällen gibt es derzeit zahlreiche gesetzliche Begünstigungen für Firmenerben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bevorzugung von Firmenerben im Steuerrecht bereits zwei Mal - 2006 und 2014 - als verfassungswidrig eingestuft. Gesetzliche Änderungen 2008 und 2016 führten aber nur zu Anpassungen im Detail. Derzeit ist ein weiteres Verfahren in Karlsruhe anhängig, bei dem es um die Frage der Vereinbarkeit der Begünstigungen für Firmenerben mit dem Grundgesetz geht. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.

Quelle: ntv.de, bho/dpa/AFP

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