Politik

Völkermord von Srebrenica Blauhelme werden nicht angeklagt

UN-Soldaten stehen 1995 vor Hunderten Muslimen, die aus dem nahegelegenen Srebrenica geflüchtet waren.

UN-Soldaten stehen 1995 vor Hunderten Muslimen, die aus dem nahegelegenen Srebrenica geflüchtet waren.

(Foto: dpa)

Während des Bosnienkrieges gibt es in Srebrenica eine Schutzzone der Uno. Dennoch richten bosnisch-serbische Soldaten vor den Augen der Blauhelme ein Massaker an. Angehörige der Opfer wollen UN-Soldaten dafür zur Rechenschaft ziehen und scheitern.

Angehörige von Opfern des Massakers von Srebrenica sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endgültig mit ihrer Forderung gescheitert, niederländische UN-Blauhelme wegen des Verbrechens vor Gericht zu stellen. Der Straßburger Gerichtshof urteilte, der Antrag von Hinterbliebenen dreier Opfer sei "unzulässig". Die niederländische Justiz habe in dieser Sache bereits so entschieden.

Die Umstände des Völkermords sind nach Ansicht der Straßburger Richter so umfassend aufgeklärt worden, dass keine Unsicherheit mehr hinsichtlich der Rolle der UN-Soldaten bei dem Massaker bestehe. Die Ermittlungen der niederländischen Strafverfolger könnten folglich nicht als ineffektiv bezeichnet werden. Zudem gebe es keinen Hinweis darauf, dass der Prozess damals parteiisch oder unfair abgelaufen sei.

Die Kläger hatten ein Verfahren gegen drei Niederländer beantragt, die sie für die Tötung ihrer Angehörigen verantwortlich machten. Die drei Männer waren Mitglieder der niederländischen UN-Schutztruppe für das bosnische Srebrenica. Dort bestand während des Bosnienkriegs eine "Schutzzone" der Uno. Als jedoch bosnisch-serbische Truppen das Gebiet im Juli 1995 angriffen, leisteten die schlecht ausgerüsteten UN-Soldaten kaum Widerstand.

Mehr als 8000 Muslime ermordet

Die Angreifer trieben muslimische Männer und Jungen zusammen und töteten mehr als 8000 von ihnen. Das Massaker von Srebrenica gilt als das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Es wurde vom UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag als Völkermord eingestuft.

Die Kläger argumentierten später, dass die Soldaten "genau wussten", was den bosnischen Männern und Jungen widerfahren würde. Das jedoch wies die niederländische Justiz 2013 zurück und bestätigte dies später in einem Berufungsverfahren. Das Gericht in Straßburg schloss sich dieser Sichtweise nun an. Die Menschenrechtskonvention gewähre kein Recht auf "private Rache", hieß es auf die Beschwerde der Hinterbliebenen.

Zivilgericht urteilt anders

Aus Sicht der Opfer-Anwältin Liesbeth Zegveld ist die Entscheidung für die Hinterbliebenen "sehr traurig". "Wir wissen, dass viel schief geht bei diesen Einsätzen, aber strafrechtlich wird nie ermittelt", sagte die Anwältin. "Das ist eine falsche und politische Entscheidung."

Das niederländische Verteidigungsministerium begrüßte dagegen die Entscheidung. Es sei gut, dass dieses Kapitel nun abgeschlossen sei. Anders als vor den Strafgerichten waren die Hinterbliebenen vor einem niederländischen Zivilgericht erfolgreich: Dieses stellte 2013 fest, dass der Staat für den Völkermord haftbar gemacht werden kann. Einen Widerspruch sahen die Straßburger Richter darin nicht - strafrechtlich gelte ein anderer Maßstab.

Quelle: ntv.de, hul/AFP/dpa

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