CDU- und FDP-Ideen perlen ab Regierung plant keine neuen Bürgergeld-Regeln für Ukrainer
17.06.2024, 14:18 Uhr Artikel anhören
Die Entscheidung, geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer über das Bürgergeld zu versorgen, fiel aus pragmatischen Erwägungen. Das Asylsystem wäre mit der hohen Zahl der Personen überfordert gewesen.
(Foto: dpa)
Geht es nach dem Willen der CDU, soll wehrpflichtigen Ukrainern in Deutschland das Bürgergeld entzogen werden. Die FDP fordert, neu ankommenden Geflüchteten aus dem angegriffenen Land nur noch Asylbewerberleistungen zu gewähren. Beide Ideen prallen an Arbeitsminister Heil und Kanzler Scholz jedoch ab.
Die Bundesregierung hat keine Pläne zur Streichung oder Einschränkung des Bürgergelds für Geflüchtete aus der Ukraine. "Wir haben keine Änderungspläne", sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Ein Ziel der aktuellen Regelung sei es, aus der Ukraine Geflüchteten schnell Integrationsleistungen, Beratung und Qualifikationsangebote anzubieten, "weil wir diese Menschen in Arbeit bringen wollen". Dies sei über Asylbewerberleistungen so nicht möglich.
Auch Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte, er kenne "keine Pläne, das ändern zu wollen". Vertreter aus der Union hatten zuvor gefordert, Ukrainern im wehrpflichtigen Alter das Bürgergeld zu streichen. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai verlangte, allen neu ankommenden Kriegsflüchtlingen kein Bürgergeld mehr zu gewähren. Sie sollten künftig Asylbewerberleistungen bekommen.
Nach Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 hatte die Bundesregierung entschieden, dass geflüchtete Ukrainer in Deutschland kein Asyl beantragen müssen. Sie erhalten damit automatisch ein Aufenthaltsrecht und beziehen Bürgergeld und keine Asylbewerberleistungen. Hebestreit verwies darauf, dass diese Regelung auch eine "massive Entlastung" für die Länder und das Bundesamt für Migration gewesen sei, die sonst Hunderttausende Asylanträge hätten prüfen müssen.
Nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums leben derzeit ungefähr 1,17 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland. Dem Ausländerzentralregister zufolge seien von ihnen 260.000 Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren. Dies sage aber noch nichts darüber aus, ob diese Männer wehrfähig seien, etwa wegen ihres Gesundheitszustandes, betonte der Sprecher.
Die deutsche Ausnahme für den Verzicht auf Asylverfahren bei Ukrainern basiert auf einer Entscheidung auf EU-Ebene. Demnach werden Ukrainer nach der EU-Massenzustromsrichtlinie generell als schutzbedürftig angesehen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Die Geltung der Ausnahme wurde auf EU-Ebene laut dem Ministeriumssprecher gerade erst bis März 2025 verlängert.
Quelle: ntv.de, jog/AFP